Hauptausschuss zieht einen Schlussstrich:Die letzten Nachwehen

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Weil die Fläche für die Verlegung der Fraunhoferstraße fehlte, war ein Enteignungsverfahren nötig, das lange Rechtsstreitigkeiten nach sich zog. (Foto: Marco Einfeldt)

Der Autobahnzubringer Eching-Ost ist bereits 2001 eingeweiht worden, die juristischen Auseinandersetzungen sind noch über ein Jahrzehnt lang weitergegangen. Nun dürfte die Sache endgültig erledigt sein

Von Klaus Bachhuber, Eching

Irgendwann werden über die Abläufe zum Bau des Autobahnzubringers Eching-Ost verwaltungsjuristische Seminare abgehalten werden. Aber die amtlichen und juristischen Begleitgeräusche zu der 2001 eingeweihten Anschlussstelle waren noch immer nicht komplett abgeschlossen. Mit einer haushalterischen Formalie zur Freigabe von Grunderwerbssteuerzahlungen hat der Hauptausschuss des Gemeinderats nun vielleicht einen Haken unter die letzten Nachwehen des Projekts gesetzt.

Als Josef Riemensberger 1998 ins Echinger Bürgermeisteramt gewählt wurde, waren unter Vorgänger Rolf Lösch die Grundlagen für die neue Erschließung der Autobahn A 92, die darauf beruhende verkehrstechnische Umgestaltung des Gewerbegebiets Ost und die baurechtliche Struktur der Finanzierung gerade gelegt. Im November 2001 durfte er das Band zur Eröffnung der Anbindung durchschneiden - und in seiner kompletten 18-jährigen Amtszeit blieb er von den Nachwehen verfolgt. Auch bei Nachfolger Sebastian Thaler liegt die Akte immer noch auf dem Tisch und in seiner Antrittsbilanz wählte er den Vorgang als Beispiel, wie man "als Nicht-Verwaltungsjurist manchmal vom Glauben abfallen mag".

Die jetzt abgearbeiteten Vorgänge betreffen die seinerzeitige Gestaltung der Fraunhoferstraße. Der damalige Seitenarm der Dieselstraße wurde mit der Ausbauplanung eine zentrale Verkehrsachse. Die Straße wurde damals verschwenkt, dass sie in gerader Linie in den Autobahnzubringer mündete, und sie erhielt einen Durchstich zur Staatsstraße Eching-Neufahrn - zuvor endete sie an der parallel verlaufenden Freisinger Straße.

Für diese Verschwenkung der Fraunhoferstraße brauchte die Gemeinde aber Grundflächen, die vom Eigentümer nicht abgetreten wurden. Sein 1,8 Hektar großes Grundstück wurde von der neuen Straßenplanung zentral durchschnitten. Dazu stand auf einer überplanten Fläche damals ein beliebter Fernfahrer-Treff, die Brotzeitalm. Es wurde die bizarrste Fußnote im Dauerrechtsstreit, dass diese Gaststätte im November 2000, mitten in der Auseinandersetzung um die Planung, durch Brandstiftung eingeäschert wurde und fortan kein Hindernis mehr darstellte.

2000 startete das Rathaus auch die Enteignungsverfahren für die nötigen Grundstücke zur Verlegung der Fraunhoferstraße. Ein ganzes Konvolut von Rechtsstreitigkeiten folgte. Zunächst wurden der Bebauungsplan und die Städtebaulichen Verträge angefochten, der die Beteiligung von Betrieben und Grundbesitzern an der Finanzierung zu Grunde gelegt hatte. Dann folgten Alternativpläne, die ebenfalls bis in die jeweils letzte Instanz ausgestritten wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Gemeinde in einer Grundsatzentscheidung 2011 die Städtebaulichen Verträge als zulässig bewertet.

Als die Planung Rechtssicherheit erlangt hatte, schlossen sich noch die seit 2000 ruhenden Enteignungsverfahren an, weil erst deren baurechtliche Grundlage gesichert sein muste. Ein wegweisendes Urteil fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2008, als er die Neutrassierung der Fraunhoferstraße im Leitplan grundsätzlich für rechtmäßig erklärte. Seither wurden nun die Enteignungen juristisch und von den Beträgen ausgefochten. 2013 und nun 2016 gab es jetzt hierzu finale Anordnungen.

© SZ vom 19.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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