Hallbergmooser Bürgermeister:Bürgerbeschwerde bleibt folgenlos

Keine rechtlichen Konsequenzen muss der Hallbergmooser Bürgermeister Harald Reents für sein Procedere rund um den neuen Feuerwehrbedarfsplan befürchten. Das hat eine Prüfung durch das Landratsamt Freising ergeben. Dort hatte sich ein Hallbergmooser Bürger beschwert, nachdem bei der Gemeinderatssitzung Ende November alle Zuschauer und Pressevertreter den Saal verlassen mussten, Mitglieder der Feuerwehr aber bleiben durften. "Halböffentliche Sitzungen" aber sind im Gemeinderecht nicht vorgesehen.

Nach der Beschwerde des Bürgers stufte zuerst auch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde das Gebaren als fragwürdig ein, 60 Feuerwehrmitglieder zu einer nichtöffentlichen Sitzung zuzulassen, Otto Normalverbraucher aber nicht. Das ist es wohl auch, allerdings rechtlich nicht ausdrücklich verboten. Allerdings: Besser wäre es gewesen, die Veranstaltung als interne Informationsveranstaltung zu titulieren. Wie Reents jetzt betonte, gebe es "aktuell keinen Anlass zu rechtsaufsichtlichen Schritten".

© SZ vom 21.12.2019 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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