Hallbergmoos:Rigorose Plasterpflicht

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Emons darf beschädigte Firmenzufahrt nicht asphaltieren

Ein Antrag der Firma Emons, den Gehweg im Bereich der Zufahrt Lindberghstraße bei der Sanierung asphaltieren statt pflastern zu dürfen, löste im Gemeinderat eine lebhafte Debatte aus. Durch den Schwerlastverkehr der Firma war der Gehweg stark beschädigt worden. Ein Foto von der Stelle zeigte, dass eine eingelassen Regenrinne streckenweise völlig verschwunden ist. Die Kosten für die Sanierung wollte die Firma übernehmen.

Eigentlich kein großes Thema, möchte man meinen - zumal der Verursacher die Schäden auf eigene Kosten beheben will. Der Haken an der Sache war: Bisher wurde noch keine einzige Asphaltierung von Gehwegen für Zufahrten in der Gemeinde genehmigt.

Sowohl der Planer der Firma als auch der Straßenplaner der Gemeinde, Gerhard Preuschl, hatten zuvor erklärt, dass Pflaster auf Dauer nicht den Belastungen durch den Schwerlastverkehr standhalten könne. Eine Auskunft, die Christian Kretschmer (CSU) in Rage brachte. Wenn man die Regenrinne in eine solide Betonfassung bette, sei Plaster auch für Schwerlastverkehr geeignet, sagte er. Wenn man jetzt Asphalt zulasse, habe man einen Präzedenzfall. In der Gemeinde würden zuletzt lauter "Fleckerlteppiche" entstehen. Auch Silvia Edfelder (CSU) warnte davor. Man habe wohl beim Einbau eine falsche Regenrinne eingesetzt, daran sei aber die Firma schuld.

Josef Niedermair (CSU) gab zu Bedenken, dass es Schäden in dieser Art an mehreren Stellen im Gemeindegebiet gebe. Auch die müssten behoben werden. Zudem gab es Stimmen, die den eigentlichen Vorschlag der Verwaltung befürworteten, den Planungsausschuss des Gemeinderats erst noch intensiv darüber beraten zu lassen - zusammen mit Straßenplaner Preuschl. In der Überzeugung der Verwaltung, dass dem der Gemeinderat auch zustimmt, hatte man diesen Antrag bereits auf die nächste Sitzung des Ausschusses gesetzt und dazu eingeladen.

Letztlich setze sich aber ein knappe Mehrheit (11:9) im Hallbergmooser Gemeinderat durch: Die Firma hat den Schaden auf eigene Kosten zu beseitigen und darf nicht asphaltieren. Damit wurde die geplante erste Sitzung des vorberatenden Planungsausschusses am 26. Januar obsolet. Der Antrag war der einzige Tagesordnungspunkt.

© SZ vom 22.01.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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