Hallbergmoos:Machtwort zur Mietpreisbremse

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Das Justizministerium weist Hallbergmoos an, das Instrument zur Wahrung günstigen Wohnraums einzuführen. Der Gemeinderat lehnt dies ab. Die Verwaltung sucht nach einem Schlupfloch, um die Anweisung zu umgehen

Von Gerhard Wilhelm, Hallbergmoos

Noch vor der Sommerpause will der Freistaat die Mietpreisbremse umsetzen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat dazu eine Liste von 144 Kommunen vorgelegt, in denen sie gelten soll. 14 Gemeinden aus dem Landkreis Freising sind dabei - auch die Gemeinde Hallbergmoos, obwohl der Gemeinderat noch am 16. Juni mehrheitlich beschlossen hatte, nicht dazu gehören zu wollen. Doch nun gab es Post vom bayerischen Justizministerium. Darin heißt es, dass die Kommune die Mietpreisbremse einführen muss. Im Gegensatz zum Gemeinderat sieht das Ministerium sehr wohl, dass Hallbergmoos "über einen angespannten Wohnungsmarkt verfügt". Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessen Bedingungen sei "besonders gefährdet".

In der Gemeinderatsitzung am Dienstag stand das Schreiben nur unter dem Tagesordnungspunkt "Bekanntgaben" und wurde vom Zweiten Bürgermeister, Josef Niedermair, der die Sitzung leitete, nicht erwähnt. Dennoch will sich die Gemeinde nicht so einfach geschlagen geben, heißt es einen Tag später: "Ziel ist es nun, gewichtige Argumente herauszuarbeiten, die der Verordnungsgeber bei einer Fortgeltung oder Veränderung der einschlägigen Mietrechtsverordnung zu bewerten hat. Ob diese zu einer Herausnahme der Gemeinde Hallbergmoos aus der Gebietskulisse für eine Mietpreisbremse führen wird, wird sich dann zeigen", sagt Gemeindeamtsleiter Herbert Kestler.

Hallbergmoos hatte eigentlich entschieden, sich weder der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen noch einer Mietpreisbremse bei Neuvermietungen einer bestehenden Wohnung anschließen. Bereits 2013 hatte der Gemeinderat dies schon einmal beschlossen. Die Begründung: Die Erforderlichkeit einer Mietpreisbremse für den Bereich Hallbergmoos sei nicht nachgewiesen.

Auch bei der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gebe es keine "signifikanten Abweichungen von der bisherigen Mietzinserhöhungspraxis", wie dem Justizministerium per Email einen Tag nach der Gemeinderatssitzung im Juni mitgeteilt wurde. Die Antwort kam einen Tag später. Alle vorliegenden Daten , die auch teilweise "wesentlich auf Ihren Angaben (der Rathausverwaltung, Anm. d. Red.) beruhen", würden dafür sprechen, dass Hallbergmoos in die Mietpreisbremseverordnung nach Paragraf 556 BGB aufgenommen werden muss. "Aus verfassungsrechtlichen Gründen steht dem Verordnungsgeber hier auch kein Ermessen zu", schreibt das Justizministerium.

Das Ministerium lässt der Gemeinde aber eine Hintertüre offen, die Hallbergmoos nutzen will. Man könne immer noch, wenn es "neue bisher nicht mitgeteilte Tatsachen" gebe, nachweisen, dass die Mieten in Hallbergmoos "nicht deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt nicht deutlich überschreitet, die Wohnbevölkerung nicht wächst, ohne dass durch Neubautätigkeiten insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird oder kein geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht".

Für Ulrike Roider, Pressesprecherin im Justizministerium, ist die Sache klar: "Bei der Aufnahme in den Bereich der Mietpreisbremse geht es nicht um politische Wünsche, sondern um Umsetzung eines Bundesgesetzes, das den Rahmen vorgibt." Maßgebend seien Fakten, die über das Statistische Landesamt, aber auch durch die übermittelten Daten der Kommunen ermittelt werden. Dadurch werde ermittelt, ob sich der Mietmarkt in einer Kommune in einer angespannten Lage befinde, oder nicht. Natürlich könne die Gemeinde, die zu einem anderen Urteil komme, dagegen Einspruch erheben. "Ein Gemeinderatsbeschluss reicht aber alleine nicht. Nicht subjektive Wünsche sind gefragt, sondern objektive Daten", sagt Oberregierungsrätin Roider.

Im Landkreis Freising stehen neben Hallbergmoos Allershausen, Attenkirchen, Eching, Fahrenzhausen, Freising, Haag, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Moosburg, Neufahrn, Wolfersdorf und Zolling auf der Liste von Justizminister Winfried Bausback - freiwillig.

© SZ vom 09.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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