Hallbergmoos:Leinenpflicht im Goldachpark

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Trotz einer Unterschriftenliste von 53 Bürgern müssen künftig alle Hunde im Goldachpark an die Leine. (Foto: Haas)

Gemeinderat verabschiedet trotz Protest eine Satzung für den Park. Nun können Hundebesitzer zur Kasse gebeten werden

Von Gerhard Wilhelm, Hallbergmoos

Freilaufende Hunde und ihre möglichen Hinterlassenschaften sind stets für eine rege Diskussion gut. Auch der Begriff Satzung erregt so manchen Gemeinderat, wenn er das Wort auch nur hört. Im Gemeinderat Hallbergmoos kam jüngst beides zusammen: es sollte eine Satzung über die Benutzung des Goldachparks verabschiedet werden, in der die Anleinpflicht für alle Hunde festgeschrieben wird.

Die Diskussion eröffnete Konrad Friedrich (SPD), der darauf hinwies, dass es immer Menschen gebe, die Angst vor Hunden haben würden, und er deshalb die Anleinpflicht für notwendig halte. Das hätten ihm auch am vergangenen Wochenende Vorfälle im Park gezeigt. Er wünschte sich zusätzlich noch mehr Schilder, die deutlich zeigen würden, dass Hunde an die Leine müssen, aber auch welche, die klar machten, dass sie auch nicht einfach auf den Grünflächen ihr "Häufchen" hinterlassen könnten.

Sabina Brosch (Grüne) begrüßte dies im Grunde auch, obwohl es eigentlich eine Einstellungssache der Hundebesitzer sei, was ihre Tiere machten. Sie störte sich aber daran, dass in der Satzung sogar das Betreten der Spielflächen sowie der sonstigen öffentlichen Grünflächen durch die Hunde verboten werden sollte. Irgendwie müsste man ja als Hundebesitzer auch zu den Ruhebänken im Park gelangen.

Marcus May (CSU) regte sich grundsätzlich auf: "Das ist ein typisches Beispiel von deutscher Regulierungswut. Wenn wir auch noch Sanktionen ankündigen müssen, kann ich nur sagen: wir sind arm dran." Nicht jede Fläche müsse geregelt werden. Auch Brosch stimmte dem zu, da "nicht jeder Hund in den Goldachpark kackt". Sie rege sich viel mehr über die Zigarettenkippen, Kronkorken und zerschlagenen Flaschen auf.

Für Karl-Heinz Bergmeier (SPD) sind die wenigen Fälle von herrchenlosem Hundekot dennoch schlimm: "Wennst in so einen Haufen trittst, dann kannst danach fast deine Schuhe wegschmeißen." Deshalb hätten Hunde vor allem dort, wo Kinder spielen, nichts zu suchen.

Eigentlicher Auslöser der Diskussion war ein Schreiben mitsamt Unterschriftenliste von 53 Bürgern, die sich gegen eine Leinenpflicht für kleine Hunde aussprachen. Man verpflichtete sich darin sogar, den Goldachpark sauber zu halten, also Hundekot zu entfernen. "Wir versichern Ihnen, dass wir unsere Hunde bestens im Griff haben, unsere Häufchen IMMER wegmachen", heißt es im Schreiben an Bürgermeister Harald Reents (CSU). "Die Häufchen, die man herumliegen sieht, sind ohnehin von größeren Hunden. Wir denken, es ist eine Einstellungssache: Die Besitzer, welche die Häufchen nicht entfernen, machen diese auch nicht mit Anleinpflicht weg", steht weiter im Text.

Der Zweite Bürgermeister Josef Niedermair (CSU) begründete den Erlass der Satzung mit Rechtssicherheit für die Gemeinde. "Daran führt kein Weg vorbei." Gemeindeamtsleiter Herbert Kestler wurde deutlicher. Auch er wünsche sich, dass nicht ständig neue Satzungen hinzukämen, aber die Erfahrung zeige, dass man sie leider brauche. "Früher konntest den Leuten sagen: Lass das, aber heute bekommst gleich gesagt: Was geht Dich das an!" Mit der Satzung habe man eine Grundlage, ein Nichtbefolgen als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Und die kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Eines bleibt aber weiterhin erlaubt: das Fahrradfahren im Goldachpark. Auch mit E-Bikes, was die Hundebesitzer zwar akzeptieren. In ihrem Schreiben weisen sie aber darauf hin, dass auch "die Radfahrer etwas rücksichtsvoller vorgehen" und nicht denken sollten, "das der Goldachpark eine Rennstrecke ist". Der Arbeitskreis Radweg sah dies anders. "Wir haben nichts dagegen, Hinweistafeln aufzustellen, mit denen Radfahrer um Rücksicht auf Fußgänger gebeten werden. Freilaufende Hunde würden umgekehrt eine Gefährdung für Radfahrer darstellen", weshalb ein Leinenzwang aus Sicht der Radfahrer notwendig sei.

© SZ vom 14.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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