Hallbergmoos erinnert Hausbesitzer:Anlieger müssen Gehwege räumen

Jedes Jahr aufs Neue werden die Menschen im Winter vom Schnee überrascht und wichtige Fragen kommen auf: Wer ist wo und wann für den Winterdienst zuständig? In der Gemeinde Hallbergmoos werden folgende Gemeindestraßen bezüglich der Räum- und Streupflicht durch den gemeindlichen Bauhof von Schnee und Eis befreit: Alle Hauptverkehrsstraßen und alle Straßen, welche zu wichtigen öffentlichen Gebäuden führen, alle wichtigen Verbindungsstraßen und sämtliche Wohngebiete. Des Weiteren werden Gehwege geräumt, welche an gemeindlichen Grundstücken sowie bei Haltestellen anliegen. Die Anwohner werden gebeten private Fahrzeuge nach Möglichkeit auf den Privatgrundstücken unterzubringen, um den Winterdienst nicht zu behindern. Alle weiteren Gehwege müssen von den Privateigentümern oder von ihnen beauftragten Dienstleistern geräumt werden. Anlieger sind verpflichtet, an Werktagen von 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr die Gehwege bei Schneefall zu räumen und gegen Glätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu streuen beziehungsweise das Eis zu entfernen, wie es notwendig ist, um Gefahren zu vermeiden. Nach Möglichkeit sollte auf Tausalz verzichtet werden. Nähere Informationen, welche Wege räumungspflichtig sind, können unter https://www.hallbergmoos.de/Satzungen-und-Verordnungen.n41.html eingesehen werden.

© SZ vom 20.01.2021 / hadi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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