Hallbergmoos:Das Ortsbild geht vor

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Gemeinderat lehnt mehrheitlich einen 1,70 Meter hohen Sichtschutzzaun ab. Unterstützung erhält er vom Planungsverband

Mit einem "leidigen Thema", so Zweiter Bürgermeister Josef Niedermair (CSU), musste sich der Gemeinderat Hallbergmoos in seiner jüngsten Sitzung herumschlagen: einen Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Holzoptik mit einer Höhe von 1,80 Meter. Da im Fichtenweg in Goldach aber laut geltendem Bebauungsplan entlang von öffentlichen Straßen nur ein Meter zulässig ist, wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Begründet wurde er unter anderem damit, dass im näheren Nachbarschaftsumfeld bereits mehrere Sichtschutzwände errichtet worden seien.

Die Verwaltung stellte in der Vorlage die Kriterien für eine Abweichung von einem Bebauungsplan vor: danach kann eine Befreiung ausgesprochen werden, wenn "die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohl der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde".

Ähnlich gelagerte Anträge fand die Verwaltung am Kreisel des Kiefernweges und einen Fall im Eschenweg im selben Baugebiet. Damals hatte man einer Erhöhung des Holzlattenzaunes auf 1,70 Meter zugestimmt. Die Verwaltung sprach sich für eine Genehmigung in der gleiche Höhe aus und plädierte aus gestalterischer Sicht bei weiteren Anträgen auf einen Sichtschutzzaun darauf zu achten, dass diese ebenfalls mit 1,70 Meter Höhe errichtet werden.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, der um eine Stellungnahme aus ortsplanerischer Sicht gebeten wurde, sah dies aber ganz anders. Als der Bebauungsplan aufgestellt worden sei, habe man mit Absicht nur einen Meter Höhe zugelassen, damit "ihre optische Wirkung im Straßenraum untergeordnet ist und der Blick auf die Gebäude und Vorgärten bewusst möglich bleibt". Da der Bebauungsplan keine Aussagen über Hecken treffe, hätten sich einige Anwohner damit bereits "von der Straße abgeschottet". Eine 1,80 Meter hohe und elf Meter lange Wand laufe der gewollten Leitvorstellung "im Grundsatz zuwider".

Josef Niedermair hatte zunächst noch die Verwaltung verteidigt, da man eben schon einmal 1,70 Meter Höhe zugelassen habe, plädierte aber, demnächst im Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung zu fällen, wie man künftig mit solchen Anträgen umgehen soll.

Der Tenor im Gemeinderat Hallbergmoos war eindeutig: Selbst 1,70 Meter sei nicht genehmigungsfähig, denn sonst würde im ganzen Gemeindegebiet entlang der Straßen die Einheitlichkeit ganz aufgegeben, wenn jeder einen anderen Sichtschutz in der Höhe aufstellen würde. Heinrich Lemer (Freie Wähler) begrüßte die Stellungnahme des Planungsverbandes ausdrücklich. Im Gemeinderat stimmten letztlich nur die drei SPD-Vertreter für die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan, alle 15 andere lehnten sie ab.

© SZ vom 16.06.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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