Günstigeres Bauland:EU bestimmt Rechtslage

Nach langer Pause will die Gemeinde wieder ein Einheimischenmodell für Bauwillige anbieten. Das Interesse istenorm: 180 Hallbergmooser kommen zu einer Informationsveranstaltung, gerechnet hat man mit 40 bis 50

Von Gerhard wilhelm, Hallbergmoos

Rechtlich umstritten waren Einheimischenmodelle, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet wurden, stets. Ein EuGH-Urteil von 2013 machte es nicht einfacher, da es Interpretationsspielraum lässt: Grundsätzlich sind nach Auffassung des Gerichts Einheimischenmodelle zulässig, die das Ziel verfolgen, auch ärmeren und weniger vermögenden Personen und Familien einen Immobilienerwerb zu erleichtern. Potenzielle Grundstückskäufer müssten zwar eine "ausreichende Bindung" an die Gemeinde besitzen, aber es dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, wie lange jemand in einer Gemeinde wohnt. Hinzu müssten Aspekte wie tatsächliches Einkommen, Anzahl der Kinder, Arbeitstätigkeit innerhalb der Gemeinde kommen. Die meisten Gemeinden haben ihr Modell schon angepasst. Auch in Hallbergmoos hat man sich ausführlich mit dem EuGH-Urteil befasst und sich juristischen Rat geholt, um sich in beide Richtungen unangreifbar zu machen. Gegenüber dem EU-Recht einerseits und Privatklägern andererseits. Deshalb gibt es klare K.O.-Kriterien wie die Dauer der Ortsansässigkeit und beim Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen. Zudem gibt es einen Punktekatalog. Neben dem Einkommen werden dort Faktoren wie Familienstand, Kinder, Behinderungen oder ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet. Jeder einzelne Faktor erhält Punkte, wer die meisten vorweisen kann, bekommt letztlich den Zuschlag.

© SZ vom 30.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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