Glücksspiel macht nicht glücklich:Neufahrn wehrt sich gegen Spielhallen

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Die Gemeinde will mit einem Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" die möglichen Standorte festschreiben und die Betreiber aus dem restlichen Gebiet verbannen. Auch die Zulässigkeit von Werbetafeln soll geregelt werden

Von Birgit Grundner, Neufahrn

Im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros will die Gemeinde Neufahrn jetzt noch weiter gehen als bisher geplant: Auf Antrag von Gemeinderat Florian Pflügler (ÖDP) wird geprüft, ob mit einem Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" auch entlang der Echinger und der Grünecker Straße nicht nur teilweise, sondern komplett verboten werden könnten - ebenso wie ohnehin schon auf dem Marktplatz sowie entlang der Bahnhofstraße und teilweise auch entlang der Dietersheimer Straße. In allen Fällen handelt es sich um Mischgebiete, in Wohngebieten sind Spielhallen und ähnliches ohnehin nicht erlaubt.

Zulässig sein sollen sie dagegen im Gewerbegebiet-West. Denn Zugeständnisse sind nötig, wie der Neufahrner Bauamtsleiter Michael Schöfer in der Sitzung des Flughafen-, Planungs- und Bauausschusses einmal mehr erklärte: Spielhallen und ähnliche Einrichtungen lassen sich innerhalb einer Gemeinde nicht einfach komplett verbieten. Aber "man kann sagen, wo mehr und wo weniger zulässig sein soll". Im Sinne einer "Positivplanung" kann man also Gegenden festlegen, auf die sie sich im Bedarfsfall beschränken müssen - auch das soll mit dem Bebauungsplan geschehen.

Außerdem hat sich inzwischen herausgestellt, dass er auch noch in einem anderen Fall ein hilfreiches Instrument sein könnte: Auch die Zulässigkeit von Werbeanlagen könnte dort geregelt werden. Damit möchte die Gemeinde Neufahrn Vorhaben wie an der Dietersheimer Straße einen Riegel vorschieben: Vor dem Gebäude südlich der Einmündung in den Auweg, direkt an der Bushaltestelle, will der Eigentümer zwei große Werbetafeln aufstellen. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine frühere Gaststätte neben dem historischen Ensemble aus Kirche, altem Mesnerhaus, ehemaligen Schulhaus (heute JUZ) und dem einstigen Kolonialwarenladen (heute ein Tattoo-Studio). Im Rathaus macht man sich schon länger Gedanken, wie man die historische Ortsmitte wieder aufwerten könnte, und Werbetafeln wären da eher "abträglich", wie Neufahrns Bauamtsleiter Schöfer es ausdrückte. Andererseits würden sie in einem Mischgebiet stehen, in dem gewerbliche Nutzung "grundsätzliche zulässig" ist. Auch in solchen Fällen besteht aber die Möglichkeit einer Steuerung, wie der Bauamtsleiter weiter erklärte.

So könne man Zonen in der Gemeinde Neufahrn festlegen, in denen Werbeanlagen nicht möglich seien, wenn das an anderen Stellen schon zulässig sei. Denkbar wäre das zum Beispiel in dem Gebiet entlang der Echinger und der Grünecker Straße - dort gibt es ohnehin bereits große Werbetafeln. Im Neufahrner Bauamt wird nun alles vorbereitet, um den Bebauungsplan um die entsprechenden Regelungen zu erweitern.

© SZ vom 27.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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