Gemeinderatssitzung:Interesse ist kein triftiger Grund

Das Seuchenschutzgesetz kennt keine Gnade, auch nicht für lokalpolitisch Interessierte. Das ergibt sich aus einer Mitteilung des Städte- und Gemeindetags, auf die gerade die Gemeinde Eching hinweist. Danach dürfen Gemeinde und Stadträte die momentan geltende Sperrzeit 21 Uhr verletzen, wenn sie weiter bis tief in die Nacht ihre Sitzungen abhalten. Durch das Seuchenschutzgesetz nämlich, so sieht es der Städte- und Gemeindetag, ist die Präsenzpflicht der Mandatsträger nicht aufgehoben. Ihre Anwesenheit bei der Sitzung sei ein "triftiger Grund". Auch die Presse darf länger als bis 21 Uhr bleiben, wenn sie entsprechende Schreiben ihrer Arbeitgeber bei einer Polizeikontrolle auf dem Heimweg vorzeigen kann. Für Besucher gilt das nicht. Sie müssen die Sitzung so früh verlassen, dass sie um 21 Uhr daheim sind. Ihr Interesse an der Lokalpolitik ist kein "triftiger Grund", auch wenn die Sitzungen weiter öffentlich sein müssen.

© SZ vom 30.01.2021 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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