Gemeinderat:Kranzberg hält an Dittmann-Beschluss fest

Lesezeit: 1 min

Von Petra Schnirch, Kranzberg

Die Aufforderung des Landratsamts hat am Dienstag in Kranzberg Kopfschütteln ausgelöst: Der Gemeinderat sollte nun endlich den Beschluss aus dem Jahr 2013 zurücknehmen, dass er hinter Startbahngegner Theo Dittmann steht und ihm für die Klage gegen den Wegfall der 62-Dezibel-Lärmgrenzlinie finanzielle Unterstützung zugesichert hat. "Es ist unglaublich, wie viel Zeit in dieses Thema reingehängt wird", sagte Ursula Enghofer (FWG). Da stecke wohl die Regierung von Oberbayern dahinter, vermutete sie und fügte hinzu, es wäre wünschenswert gewesen, wenn die bei der Genehmigung der Startbahn ebenso viel Zeit in die Überprüfung der Bedarfsprognosen gesteckt hätte.

Unter dem Beifall von Michael Besch, dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative Fluglärm-Abwehr-Kranzberg, entschied der Gemeinderat, wie schon im April 2015, an dem Beschluss festzuhalten. Martin Oberprieler (KGL) fand, es sei "fast schon eine Unverschämtheit", dass die Kommunalaufsicht den Gemeinderat erneut bedränge, schließlich habe sich am Sachverhalt nichts verändert.

Möglich wäre eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht

Das Landratsamt wird das Votum nun wohl selbst per "Ersatzvornahme" rückgängig machen - und die Gemeinde wird diesen Bescheid dann "lochen, abheften und die Akte schließen", so fasste es Sonja Kieslinger (FWG) zusammen. Denn das alles ist nichts weiter als eine Formalie. Nach einer Niederlage am Verwaltungsgericht Anfang 2015 hatte sich die Gemeinde längst in die Tatsache gefügt, dass sie sich an den Kosten der Klage nicht beteiligen darf. Ihren Beschluss hielt sie gleichwohl aufrecht, weil sie in der Sache weiter hinter dem Privatkläger stand. Schließlich wäre vom Wegfall der Lärmgrenzlinie im Falle des Startbahn-Baus die ganze Gemeinde betroffen, sagte Bürgermeister Hermann Hammerl (FWG). Auch dieses Verfahren aber ist mittlerweile entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Klage Dittmanns ab. Der wird dagegen nicht vorgehen. Möglich wäre eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung einer Revision. Da die Erfolgschancen sehr gering sind verzichtet der Kranzberger jedoch darauf. Dies hätte noch einmal Tausende Euro gekostet.

Besch kündigte an, dass die Bürgerinitiative die Hälfte der Spenden zurückzahlen werde. Als klar war, dass die Gemeinde die Klage nicht unterstützen darf, hatte die BI einen Aufruf gestartet. 13 000 Euro kamen zusammen, die Gemeinderäte stellten ihr Sitzungsgeld zur Verfügung. 6500 Euro können nun an die Spender zurücküberwiesen werden. 2000 Euro der Kosten für Gericht und Anwälte übernimmt der Kläger laut Besch selbst.

© SZ vom 07.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: