Gemeinderat Au:Ohne Parkplätze geht nichts

Lesezeit: 1 min

Auer Bauausschuss lehnt es ab, die Räume im früheren Hypovereinsbankgebäude zu drei Wohnungen umzubauen

Von Peter Becker, Au

Im ersten Anlauf ist ein Antrag auf Vorbescheid über den Umbau und eine Nutzungsänderung des ehemaligen Hypovereinsbankgebäudes in der Marktgemeinde Au gescheitert. Dort sollen nach Wunsch der Eigentümerin einmal drei Wohneinheiten entstehen. Der Bauausschuss des Auer Marktgemeinderats hat allerdings seine Zustimmung versagt, weil zu wenig Parkplätze vorhanden wären. "Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einer Ablöse", stellte der Bürgermeister Karl Ecker (FWG) klar. Doch das müsse das Landratsamt prüfen.

Die Zweigstelle der Hypovereinsbank ist seit November 2014 geschlossen. 2015 war einmal im Gespräch gewesen, dort eine Geschäftsstelle für den damals neu gegründeten Hallertauer Tourismusverband anzusiedeln. Das ist daran gescheitert, dass dieser nur über eine Halbtagsstelle verfügt hätte. Für diese wäre das ehemalige Bankgebäude überdimensioniert gewesen. Stattdessen sollte sie an einem Landratsamt angegliedert werden. Sitz ist jetzt in Pfaffenhofen.

Seitdem war es ruhig um das ehemalige Bankgebäude geworden. Nun ging im Auer Rathaus ein Antrag auf Vorbescheid über Umbau- und Nutzungsänderung der Räume ein. Es sollten drei Wohnungen mit Größen von 74, 81 und 38 Quadratmeter entstehen. Der Nachteil: Es kann kein einziger funktionierender Stellplatz nachgewiesen werden. Die Antragstellerin selbst gibt an, dass der einzige, dem Gebäude zugeordnete Stellplatz im Bereich des ehemaligen Eiskellers bislang nicht realisiert worden sei. Sie verweist in ihrem Antrag auf Vorbescheid darauf, dass die Bankfiliale mit mehreren Angestellten und beträchtlichem Publikumsverkehr schließlich über Jahrzehnte ohne eigene Parkplätze ausgekommen sei. Der Auer Gemeinderat Heiner Barth (FWG) erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die einstigen Bankangestellten ihre Autos dann immer in einer benachbarten Tiefgarage abgestellt hätten.

Auf einen Bestandsschutz oder etwaige Gewohnheitsrechte kann sich die Eigentümerin des Gebäudes aber nicht berufen. Gemäß der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Au sind für die drei Wohneinheiten sechs Stellplätze nachzuweisen. Gerade, weil es sich um den sensiblen Bereich der Ortsmitte handelt.

Der Marktgemeinderat hat noch einen weiteren Einwand gegen die Nutzungsänderung vorgebracht. Als Lichtquelle und zur Belüftung der kleinsten Wohnung dient nur ein Fenster, das auf der östlichen Seite zum Hof hinausgeht. Das entspreche nicht unbedingt gesunden Wohnverhältnissen, fanden die Mitglieder des Auer Bauausschuss.

© SZ vom 21.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: