Gemeindeordnung:Seltenes Gesuch

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Bürger wollen in Hallbergmoos Ermäßigungen bei geförderten Veranstaltungen durchsetzen

Die meisten Gemeinderäte in Bayern dürften noch nie mit Artikel 18b der bayerischen Gemeindeordnung befasst gewesen sein, denn Bürgeranträge sind eher selten. Deutlich bekannter sind Bürgerbegehren. Doch am 18. September ist so ein Antrag im Hallbergmooser Rathaus eingegangen. Die Unterzeichner und Initiatoren, Johannes Biegler, Karin Eigeldinger und Karl-Heinz Zenker, beantragen darin, bei von der Gemeinde bezuschussten Veranstaltungen Ermäßigungen für Schüler, Jugendliche, Studenten, Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, Schwerbehinderte und Besitzer von Ehrenamtskarten zu gewähren. Begründet wird der Antrag damit, dass derartige Ermäßigungen Standard seien. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hallbergmoos lasse so eine Unterstützung zu. So hätten beispielsweise Kinder bis zum 14. Lebensjahr freien Eintritt bei "Erstklassik"-Konzerten.

Laut Gemeindeordnung ist der Bürgerantrag "ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene". Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Bürgermeister Harald Reents (CSU) betonte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, bei der der Antrag vorgetragen wurde, dass zunächst einmal nur die Zulässigkeit des Bürgerantrags zur Debatte stehe, nicht aber dessen Inhalt. Die Rathausverwaltung erklärte den Antrag nach Prüfung für zulässig. Unter anderem hätten 177 Gemeindebürger unterschrieben, laut Gemeindeordnung betrage das notwendige Quorum nur 111 Einwohner. Zudem beziehe sich der Bürgerantrag eindeutig auf eine gemeindliche Angelegenheit, da die Gemeinde Hallbergmoos Zuschüsse an Vereine und Organisationen aufgrund von Zuschussrichtlinien, die der Gemeinderat beschlossen habe, sowie durch Beschlüsse im Einzelfall gewähre. Diese Zuschüsse können durchaus von Bedingungen abhängig gemacht werden, beispielsweise durch das Einräumen von Ermäßigungen bei Veranstaltungen.

Der Gemeinderat stimmte deshalb einstimmig und ohne Diskussion zu. Der Antrag selber muss nun innerhalb von drei Monaten in einer Sitzung behandelt werden.

© SZ vom 07.10.2015 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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