Für Freisinger Familien:Hilfe zur Feriengestaltung

Geringverdiener können Kindergeldbonus beantragen

Familien, die im August dieses Jahres Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, können nun den vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eingeführten Kindergeldbonus beantragen. Dadurch sollen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen einmalig 100 Euro erhalten, um an Angeboten der Ferien- und Freizeitgestaltung teilnehmen zu können.

Alle, die im August Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, erhalten den Bonus automatisch als Einmalzahlung. Wer Wohngeld, aber keinen Kinderzuschlag bezieht, muss bei der Familienkasse einen formlosen Antrag stellen und diesem eine Kopie des Wohngeldbescheids beifügen. Diejenigen, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse erhalten, müssen noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beilegen.

Der Antrag kann per Post an die zuständige Familienkasse oder an kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden. Bei weiteren Fragen steht die Service-Hotline unter 0 800/45 555 43 zur Verfügung.

© SZ vom 22.07.2021 / glim - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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