Frist bis Ende Februar:Vereinspauschale beantragen

Noch bis Montag, 1. März, können Sportvereine ihren diesjährigen Antrag auf die sogenannte Vereinspauschale beim Freisinger Landratsamt stellen. Darauf macht das Amt jetzt in einer Pressemitteilung aufmerksam. Grundlage der Vereinsförderung bildet demnach die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiter und Trainer oder Trainerinnen in dem jeweiligen Verein.

Wegen der Corona-bedingten Ausnahmesituation werden Übungs- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sein sollten, auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 als gültig angesehen, wie das Amt weiter informiert. Die Anträge müssen dem Landratsamt bis spätestens 1. März vollständig vorliegen. Unterlagen, die nach diesem Stichtag eingehen, können aufgrund der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien leider nicht mehr berücksichtigt werden, so die Warnung aus dem Landratsamt.

Nähere Informationen dazu finden sich im Internet (https://lrafs.de/kommunalaufsicht). Hier kann man sich auch die Antragsunterlagen herunterladen. Für Fragen steht im Landratsamt Tanja Klein telefonisch zur Verfügung (0 81 61/60 06 60).

© SZ vom 13.01.2021 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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