Die gesetzlich vorgeschriebene Standfestigkeitsprüfung der Grabmäler auf dem Friedhof St. Georg findet am Dienstag, 29. Juni, von neun Uhr an statt - unter Vorbehalt. Interessierte können bei der Überprüfung jederzeit dabei sein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Standfestigkeitsprüfung der Grabmäler auf dem Friedhof St. Georg findet am Dienstag, 29. Juni, von neun Uhr an statt - unter Vorbehalt. Interessierte können bei der Überprüfung jederzeit dabei sein.