Freising:Sozialkassen geprellt

Fuhrunternehmer muss knapp 29 000 Euro Strafe zahlen

Der 49-jährige Geschäftsführer eines Transportunternehmens aus dem Landkreis ist vom Amtsgericht Freising wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Geldstrafe in Höhe von 28 800 Euro verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt Landshut mitteilt, verhängte das Gericht eine Strafe von 480 Tagessätzen. Somit gilt der Unternehmer auch als vorbestraft.

Die Mitarbeiter des Bereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Hauptzollamt Landshut konnten ermitteln, dass der Fuhrunternehmer über einen Zeitraum von knapp fünf Jahren elf tatsächlich abhängig Beschäftigte als sogenannte Scheinselbstständige eingesetzt hatte. "Die Fahrer stellten dem verurteilten Unternehmer ausschließlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung und betrieben quasi Personalleasing in eigener Sache", erläutert Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. Auf diese Weise wurden Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang eingespart.

Der Schaden für die Sozialkassen beträgt laut Angaben des Hauptzollamts 220 000 Euro. Neben den nicht abgeführten Sozialbeiträgen und der Geldstrafe in Höhe von 28 800 Euro muss der verurteilte Fuhrunternehmer auch noch 87 000 Euro an Säumniszuschlägen begleichen.

© SZ vom 30.01.2016 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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