Freising:Pflegedienstleiterin gesteht Betrug

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Frau hatte jahrelang falsche Rechnungen ausgestellt. Sie erhält eine Bewährungsstrafe

Von Peter Becker, Freising

Zwei Tage Bedenkzeit haben bei einer 40-jährigen Leiterin eines Pflegedienstes aus dem Landkreis offenbar viel bewirkt. An diesem Freitag legte sie vor dem Freisinger Schöffengericht ein umfassendes Geständnis ab. Sie gab zu, in insgesamt 109 Fällen falsche Rechnungen ausgestellt zu haben. In 82 Fällen gelang es ihr, Geld zu kassieren. In 27 blieb es beim versuchten Betrug. Insgesamt entstand der Krankenkasse AOK ein Schaden um die 40 000 Euro. Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier verurteilte die einschlägig vorbestrafte Frau zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Dabei hielt er ihr das Geständnis zu Gute. Dies habe dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart.

Die Betrugsfälle haben sich in den Jahren 2012 bis 2014 in den Landkreisen Freising, Erding und München ereignet. Den Stein ins Rollen haben Versicherte gebracht, die sich bei der AOK gemeldet haben. Eine Angestellte der Krankenkasse berichtete, dass diese sich über Leistungen beschwerten, die zwar auf Rechnungen angegeben aber gar nicht erbracht worden waren. Die Polizei wurde eingeschaltet. Beamte beschlagnahmten Aktenordner. Die Angeklagte habe sich dabei kooperativ verhalten, sagte eine als Zeugin geladene Polizistin. Ihren Angaben zufolge wurden die Pflegebedürftigen von 24-Stunden-Kräften betreut. Falls diese aus irgendeinem Grund verhindert waren, sprangen Vertretungen des Pflegedienstes ein. Deren Dienste wurden offenbar nicht immer korrekt angegeben. Selbst wenn diese nur wenige Stunden anwesend waren, wurde ein ganzer Tag angegeben. Die Polizistin berichtete, dass dies beispielsweise einem Angehörigen aufgefallen war. Der kam stets mittags vom Büro nach Hause. Falls da eine Pflegekraft anwesend gewesen wäre, dann wäre dies dem Mann aufgefallen. Trotzdem wurde der ganze Tag in Rechnung gestellt. In anderen Fällen schaute der Pflegedienst nur bei einer pflegebedürftigen Person vorbei, um mit dieser zu sprechen und sich nach dem Befinden zu erkundigen. Auch da standen nach den Besuchen Leistungen auf dem Abrechnungszettel, die nicht erbracht worden waren.

Am ersten Verhandlungstag hatte die Angeklagte auf Anweisung ihres Anwalts Sewarion Kirkitadse noch geschwiegen. Mehrere Rechtsgespräche waren schon gescheitert. Womöglich unter dem Eindruck der Zeugenaussagen entschloss sich die Angeklagte ein Geständnis abzulegen. Ihr Anwalt tat das über ein weiteres Gespräch kund. Die 40-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Sie gab an 500 000 Euro Schulden zu haben. Richter Kastlmeier erkannte einen Fall des gewerbsmäßigen Betrugs, über den sich die Angeklagte ein Nebeneinkommen verschaffen wollte. Der angerichtete Schaden, den sie als Bewährungsauflage begleichen muss, sei allerdings nicht so immens gewesen. Als weitere Anweisung gab ihr der Richter auf, 1500 Euro an die Lebenshilfe zu zahlen.

© SZ vom 18.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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