Freising:Neues Bundesmeldegesetz

"Wohnungsgeber" müssen Ein- oder Auszug bestätigen

Das neue Bundesmeldegesetz, welches die 16 Landesmeldegesetze ablöst, tritt zum 1. November in Kraft. Zu den wichtigsten neuen Vorgaben gehört die "Wohnungsgeberbestätigung". Der Meldepflichtige hat nun bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der sogenannte "Wohnungsgeber" den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis wie Miete zugrunde liegt.

Formulare dazu können im Internet auf der Seite des Bürgerbüros Freising unter www.freising.de/Bürgerbüro/Aktuelles abgerufen werden. Zudem gibt es das Formular im Bürgerbüro Freising, Marienplatz 1. Eine zweite, wichtige Änderung gibt es bei der Meldepflicht. Von 1. November an beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen, bisher war es eine Woche. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Umzug ins Ausland. Hier beträgt die neue Frist ebenfalls zwei Wochen.

Das Bürgerbüro Freising beantwortet Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz unter der Telefonnummer 0 81 61/ 54-4 33 00.

© SZ vom 07.10.2015 / SCPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: