Freising:Meldepflicht für private Bauprojekte

Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sind verpflichtet, maßgebliche bauliche Veränderungen aktuell an die Stadt zu melden. Daran erinnert Freising in einer Pressemitteilung. Dies sei notwendig, damit die Kanalherstellungsbeiträge und die Niederschlagswassergebühr richtig berechnet werden können. Die Berechnung der Kanalherstellungsbeiträge richtet sich unter anderem nach der Geschossfläche der Gebäude. Bei der Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird, maßgeblich. Eine ausschlaggebende Veränderung könne etwa der nachträgliche Dachgeschossausbau, ein Anbau an ein bestehendes Gebäude oder die Versiegelung zusätzlicher Flächen sein. Die Stadt Freising ersucht daher alle Grundstückseigentümer/-innen, alle Veränderungen der Stadtentwässerung Freising, Amtsgerichtsgasse 6, 85354 Freising, schriftlich mitzuteilen.

© SZ vom 23.07.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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