Trotz Strafbefehls für früheren Geschäftsführer:Landratsamt setzt Zusammenarbeit mit Firma Wurzer fort

Die Firma Wurzer Umwelt in Eitting wird auch weiterhin für das Freisinger Landratsamt arbeiten. (Foto: Renate Schmidt)

Landrat Helmut Petz ist überzeugt, dass "es keine weiteren Beanstandungen mehr geben wird".

Das Freisinger Landratsamt wird die Zusammenarbeit mit der Firma Wurzer Umwelt GmbH fortsetzen. Das hat Landrat Helmut Petz am Donnerstag im Kreisausschuss bekannt gegeben. Die Prüfung und Bewertung der Geschäftsbeziehungen sei abgeschlossen. "Wir haben hinreichende Sicherheit, dass es keine weiteren Beanstandungen mehr geben wird", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes dazu. Die bestehenden Verträge der kommunalen Abfallwirtschaft mit dem Entsorgungsunternehmen aus dem Landkreis Erding blieben entsprechend bestehen.

Das Landratsamt hatte die Untersuchung in die Wege geleitet, nachdem durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekannt geworden war, dass der ehemalige Geschäftsführer der Wurzer Umwelt GmbH einen Strafbefehl wegen diverser Umweltdelikte erhalten hatte. Als ausschlaggebende Gründe dafür, die Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten, nennt das Landratsamt unter anderem, dass es sich nach bisherigem Kenntnisstand um einen Einzeltäter und nicht um ein systemisches Vorgehen der Wurzer Umwelt GmbH gehandelt habe. Die von der GmbH inzwischen ergriffenen Maßnahmen würden "ausreichend Gewähr dafür bieten, dass illegales Verhalten in Zukunft unterbunden wird".

Zu diesen Maßnahmen gehören laut Landratsamt neben dem Wechsel der Geschäftsführung die Einführung einer Compliance-Richtlinie mit Wertekodex, die Einsetzung eines Compliance-Beauftragten, Stichproben bei Beschaffungen unter 20 000 Euro, die obligatorische Beteiligung eines festen Gremiums der Wurzer Umwelt GmbH bei Beschaffungen über 20 000 Euro, die Einführung des Vier-Augen-Prinzips, ein Splittingverbot bei Auftragsvergabe und Zahlungsverfahren, die Einführung einer "Taskforce Genehmigungssituation" und die nachträgliche Erteilung der fehlenden Genehmigungen durch die zuständige Behörde.

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