Preisvergabe:Der Landkreis sucht Kulturpreisträger

Luz amoi bekamen 2013 den Kulturpreis des Landkreises Freising. (Foto: Marco Einfeldt)

Wer verdient 2017 den Freisinger Kulturpreis? Vorschläge können noch bis zum 5. November eingereicht werden.

Der Moosburger Musiker Günter Janovsky, Frontman der Stones-Coverband Jumpin' Jacks, hat 2016 den Kulturpreis des Landkreises gewonnen. Nun sucht der Landkreis Freising erneut seine besten Künstlerinnen und Künstler. Die Ausschreibung für den Kulturpreis 2017 ist draußen. Daneben werden Anerkennungs- und Förderpreise verliehen.

Das Vorschlagsrecht steht jedem Bürger zu. Eigenbewerbungen sind hingegen nicht möglich. Vorschläge, die in den vergangenen Jahren keine Berücksichtigung gefunden haben, müssen nochmals eingereicht werden. Die Preise sollen der Förderung der im Landkreis wohnenden und schaffenden Personen dienen, die sich im besonderen Maße um das kulturelle Leben im Landkreis Freising verdient gemacht haben. Gleichzeitig ist mit diesem Preis beabsichtigt, Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen zu geben, die keine bundes- oder landesweite Anerkennung erlangt haben, diese zu intensivieren und allgemein zu verbreiten. Die Auszeichnungen sind mit einem Geldpreis dotiert und können an Einzelpersonen oder Gruppen verliehen werden. Die Preise werden durch eine Jury vergeben und bei einer Feierstunde im Frühjahr kommenden Jahres durch den Landrat verliehen.

Die Preisträger müssen in ihrem künstlerischen Schaffen besondere Leistungen erbracht haben, die keine Einzelergebnisse sind und insgesamt ein herausragendes Wirken im kulturellen Leben des Landkreises darstellen und zwar auf folgenden Gebieten: Bildende Künste, Literatur, Musik, Brauchtumspflege und künstlerische Interpretationen. Daneben können auch Leistungen auf anderen kulturellen Gebieten prämiert werden.

Entsprechende Vorschläge sind bis spätestens Sonntag, 5. November, 24 Uhr, beim Landratsamt Freising, Büro des Landrats, Robert Winkler, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, schriftlich mit umfassender Begründung einzureichen.

© SZ vom 06.10.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: