Freising:Frist für Vereinspauschale verlängert

Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wurde die Antragsfrist für die Vereinspauschale 2023 um zwei Wochen verlängert, wie das Landratsamt mitteilt. Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15. März 2023 eingegangen sind. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der erwachsenen Mitglieder (über 26 Jahre) und sonstigen Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahre), sowie der Übungsleiter und Trainer/innen im Verein. Neu ist, dass auch erwachsene Mitglieder mit Behinderung (über 26 Jahre) mit einbezogen werden. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts unter https://lrafs.de/kommunalaufsicht zu finden. Dort kann man auch die Antragsunterlagen herunterladen. Für Fragen steht Kerstin Hegner unter Telefon 08161/600-644 zur Verfügung.

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