Gut zu wissen:Landkreis hilft bei der Verhütung

Verhütungsmittel wie die Anti-Baby-Pille werden vom Landkreis Freising unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise bezahlt. (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Mittellose Erwachsene können finanzielle Unterstützung aus einem Fonds beantragen.

Allen Sparzwängen zum Trotz hat der Landkreis zuletzt an einer Stelle die freiwilligen Leistungen erhöht: Der 2018 beschlossene Verhütungsmittelfonds wurde vom Kreisausschuss für 2023 von 5000 auf 10 000 Euro aufgestockt. Damit bei der Wahl des Verhütungsmittels nicht die Kostenfrage im Vordergrund stehen muss, können Bedürftige aus Stadt und Landkreis Freising seit fünf Jahren die Übernahme der Kosten beantragen.

Der Landkreis übernimmt den Betrag ganz oder teilweise. Denn die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen - das Gesundheitsamt, Donum Vitae und die Familienberatung Ismaning - würden immer wieder damit konfrontiert, dass Menschen mit geringem Einkommen Verhütungsmittel nicht finanzieren könnten. Ungeplante Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche seien die Folge. Da lediglich Menschen bis zum 22. Lebensjahr kostenlos oder gegen Rezeptgebühr Verhütungsmittel zur Verfügung gestellt würden, könnten mittellose Erwachsene auf diese Unterstützung nicht zurückgreifen.

Sie können jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme über den Verhütungsmittelfonds stellen, sofern sie mindestens 22 Jahre alt sind, Wohnsitz oder Aufenthalt im Landkreis Freising haben und staatliche Leistungen wie zum Beispiel Bürgergeld beziehen.

Weitere Informationen dazu finden sich im Internet: www.schwanger-fs.de/beratung/stiftung-und-fonds .

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