Freising:Hilfe im Unterricht

Schulbegleiter unterstützt seelisch behinderte Kinder

Schulbegleiter erlauben es seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, im Sinne der Inklusion am Unterricht teilzunehmen. Ein Integrationshelfer gewährleistet den Schulbesuch und die Teilhabe des betreffenden Schülers am Unterricht. Eine psychische Erkrankung, die im Hintergrund steht, muss nicht immer zu einer seelischen Behinderung führen. Das Jugendamt überprüft Anträge auf Eingliederungshilfe anhand von Risiko- und Stützfaktoren. Es ermittelt den Bedarf, schlägt Hilfen vor und versucht, sie in Zusammenarbeit mit den Betroffenen umzusetzen.

Der Fachdienst Eingliederungshilfen im Jugendamt begleitet die Maßnahmen bis zu deren Abschluss sozialpädagogisch. Laut Jahresbericht des Landratsamts ist dies mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Bei der Bearbeitung der Anträge und auch bei der Durchführung der Hilfen sei das nicht immer sofort erkennbar. Die Maßnahmen werden ambulant, teilstationär oder stationär gewährt. Das Jugendamt versucht, Eingliederungshilfen mittels externer Anbieter zur Verfügung zu stellen. Trotzdem sind aufgrund der Vielfältigkeit der Bedarfslagen und Diagnosen häufig individuelle Maßnahmen erforderlich, die Flexibilität und Innovation verlangen.

Das Konzept für die Schulbegleitung ist am Landratsamt weitgehend erstellt. Es soll die Professionalität der Eingliederungsmaßnahmen fördern. Darüber hinausgehende Hilfen sind etwa das Sozialtraining für Autisten oder die Heilpädagogische Tagesstätte. Dabei wird grundlegend an der Integration gearbeitet. Der Jahresbericht des Landratsamts spricht von positiven Entwicklungen, die dadurch erzielt werden. Sie ermöglichen es den Betroffenen, ganz oder teilweise am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 2015 sind wieder erfolgreich Eingliederungshilfen reduziert oder beendet worden. Dies erfordert ein hohes Maß an Geduld und Einsatzbereitschaft aller Beteiligten.

© SZ vom 08.01.2016 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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