Freising:Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Haus- und Grundbesitzer haben noch bis zum Dienstag, 31. Dezember, die Möglichkeit, einen Antrag zur Erstattung von Straßenausbaubeiträgen zu stellen. Dabei handelt es sich um einen Härteausgleich für geleistete Straßenausbaubeiträge, also Beiträge für die Erneuerung und/oder Verbesserung einer Straße, wobei Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße nicht ausgeglichen werden. Für die Erstattung müssen gewisse Kriterien erfüllt werden: Der Bescheid muss bis Ende dieses Jahres erlassen worden sein, die Zahlungspflicht musste mindestens 2000 Euro betragen, der Adressat darf als Einzelperson nicht mehr als 100 000 Euro pro Jahr an Einkommen zu versteuern haben, als Ehepaar dürfen 200 000 Euro nicht überschritten werden. Außerdem muss der Adressat zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch der Eigentümer sein. Der Antrag muss bei der Härtefallkommission in Unterfranken und nicht bei der Stadt Freising bis 24 Uhr am 31. Dezember gestellt worden sein. Adresse: Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge, Peterplatz 9, 97 070 Würzburg, Telefon 09 31/3 80 50 00, E-Mail: haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de

© SZ vom 10.12.2019 / pag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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