Fische aus der Goldach:Grenzwerte überschritten

Bei einer Mischprobe aus neun Aiteln wurde erhöhte Grenzwerte festgestellt. (Foto: Hartmut Pöstges)

Landratsamt empfiehlt, derzeit nicht übermäßig viel Fisch aus der Goldach zu essen. Verkauft werden darf er gar nicht.

Bei aus der Goldach (Ausleitung Theresienkanal) entnommenen Wildfischen waren nach Informationen des Freisinger Landratsamtes die gesetzlichen Grenzwerte in Bezug auf Perfluoralkylsubstanzen überschritten. Das Bayerische Landesamt für Umwelt habe bei einer Mischprobe aus neun Aiteln (Squalius cephalus) einen Wert an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) von 3,6 Mikrogramm pro Kilogramm im Fischmuskel festgestellt. Der zulässige Grenzwert bezüglich PFOS liege bei 2,0 Mikrogramm. Zusätzlich sei ein Wert von 1,2 Mikrogramm pro Kilogramm an Perfluordecansäure festgestellt worden.

Durch die Überschreitung ergeben sich nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) keine konkreten negativen Auswirkungen auf die Gesundheit. Gleichwohl erhöhe der Verzehr der Fische die allgemeine Exposition durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die generell unerwünscht sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

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Angelberechtigten für die betroffenen Gewässer werde deshalb geraten, vorsorglich nicht überdurchschnittlich viel Fisch und auch keine Innereien von Fisch von dort zu verzehren, um damit die mögliche eigene PFAS-Aufnahme zu beschränken.

Außerdem weist das Landratsamt Freising darauf hin, dass Fische, die gesetzliche Grenzwerte nicht einhalten, grundsätzlich nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Eigenverzehr gefangener Fische sei erlaubt, eine Abgabe als Lebensmittel sei dagegen nicht zulässig - weder kostenpflichtig noch geschenkt.

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