Freising:Geregelter Betrieb

Stadt verweist auf Benutzungssatzung für Badeseen- und weiher

Um den Besuchern der städtischen Naherholungsgebiete Ruhe und Erholung zu bieten, weist die Stadt Freising zu Beginn der Badesaison 2015 wieder darauf hin, dass das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Parkplätze an der Stoibermühle, dem Vöttinger Weiher sowie dem Kleinen Pullinger See nicht erlaubt ist. Auch Feuer abseits der hierfür besonders ausgewiesenen Plätzen dürfen nicht unterhalten werden. Erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit einem Abstand zum Boden von mindestens 30 Zentimetern. Grillfeiern sollen bei der Stadt Freising, Amt 31, angezeigt werden. Es ist ebenso nicht gestattet, in den genannten Naturerholungsgebieten zu nächtigen, zelten oder Wohnwagen aufzustellen. Außerdem ist es verboten, Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränken zu verkaufen sowie Tiere mitzubringen oder sie während der Badesaison bis zum 15. September an den Seen zu füttern. Eine Ausnahme gibt es aber, am Vöttinger Weiher darf gezeltet werden. Die dafür benötigte Genehmigung ist bei der Stadt Freising, Ami 31, unter 0 81 61/5 44 31 03 zu beantragen. Die Grünanlagen sind sauber zu halten, für den entstehenden Müll stehen Abfalleimer bereit. Die Stadt Freising bittet darum, vor allem auf Glasscherben zu achten und diese ordnungsgemäß zu entsorgen, um Verletzungen zu vermeiden. Diese Benutzungssatzungen können jederzeit unter www.freising.de nachgelesen werden.

© SZ vom 20.05.2015 / ISAL - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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