Freising:Geld zurück nach Kita-Streik

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Stadtverwaltung bereitet Überweisung der Gebühren vor

Während der bundesweiten Tarifverhandlungen für Erzieher haben auch die städtischen Kindertagesstätten in Freising gestreikt. Nun bereitet die Stadtverwaltung die Rückerstattung der Gebühren vor. Für Kinder, die wegen streikbedingter Schließungen ab April in der Tagesstätte nicht betreut wurden, werden die Beiträge für die Kindertagesstätte und das Verpflegungsgeld anteilsmäßig zurückerstattet. Dazu sei kein Antrag der Erziehungsberechtigten notwendig, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

In der Sitzung am 29. Oktober hatte der Stadtrat beschlossen, die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen zu ändern. Die Änderung besagt, dass eine Gebührenpflicht bei Streik entfällt. Diese Änderungssatzung ist rückwirkend zum 1. April 2015 gültig. Die Leiter der städtischen Einrichtungen haben der Stadt die betroffenen Kinder und Tage der streikbedingt fehlenden Betreuung bereits gemeldet. Im Moment werden die individuellen Rückzahlungsbeiträge ermittelt. "Wir haben die Daten, wissen wer in welcher Kita angemeldet ist und haben die Kontodaten. Die Kitas haben uns bescheid gegeben, an wie vielen Tagen sie geschlossen hatten und welche Kinder betroffen waren. Das Ganze ist kompliziert, da man unterschiedliche Betreuungszeiten buchen kann. Nicht jedes Kind ist, wie es in der Schule der Fall ist, von 8 bis 13 Uhr in der Einrichtung", sagt Christl Steinhart, Pressesprecherin der Stadt. "Es geht um circa 1000 Kinder, deren Daten händisch erfasst werden müssen. Das ist ein extrem zeitintensives Verfahren, das zusätzlich zu der normalen Arbeit durchgeführt werden muss", fährt sie fort. Ziel sei es, die Beiträge trotz des hohen Aufwands noch im Dezember zurückzuzahlen oder den Betrag mit der Dezember-Gebühr zu verrechnen, wenn das Kind weiter betreut wird. Um wie viel Geld es sich handelt, kann Steinhart im Moment noch nicht einschätzen.

Die Stadt bittet um Verständnis, dass wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands keine persönlichen Anschreiben an die Eltern erfolgen können. Auch Anträge auf Rückerstattung, die bereits an die Stadt gestellt wurden, können nicht einzeln beantwortet werden. Weitere Informationen erhalten Eltern durch den Aushang in allen städtischen Kindertagesstätten.

© SZ vom 14.11.2015 / scpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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