Freising:Führerscheine müssen umgetauscht werden

Von Pauline Held, Freising

Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgepasst: Wer in diesem Zeitraum geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis Ende 1998 ausgestellt wurde, muss diesen im Januar umtauschen. Wie das Freisinger Landratsamt mitteilt, läuft am 19. Januar die nächste Frist für den Pflichtumtausch von den alten rosafarbenen und grauen Führerscheinen ab. Dabei bleibt die Fahrberechtigung unverändert bestehen. An die Stelle der deutschen Altfahrerlaubnis tritt der EU-Kartenführerschein.

Der Umtausch kostet die Bürger 25,30 Euro. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Unterlagen für die Antragsstellung finden Betroffene auf der Homepage des Landkreises Freising. Eine Kopie des Personalausweis, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passbild müssen eingereicht werden. Der neu ausgestellte Führerschein ist dann auf 15 Jahre befristet.

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