Corona im Landkreis Freising:Straferlass für die Parkbanksünder

Lesezeit: 1 min

Auch Gruppenbildung an der Isar war verboten. (Foto: Johannes Simon)

Nach Ansicht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig waren die strengen Corona-Maßnahme in Bayern Anfang 2020 unverhältnismäßig. Bereits bezahlte Bußgelder sollen darum zurückerstattet werden. Erste Anfragen dazu sind bereits im Landratsamt eingegangen.

Von Ella Rendtorff, Freising

Wer im April 2020 zur falschen Uhrzeit auf einer Freisinger Parkbank am Fürstendamm saß, musste unter Umständen in die Tasche greifen. Und zwar nicht, um das mitgebrachte Picknick auszupacken, sondern das Portemonnaie. Für das Verlassen der eigenen Wohnung ohne "triftige Gründe" sah die bayerische Infektionsschutzverordnung in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zum Teil hohe Bußgelder vor, ein Aufenthalt im Freien nach 21 Uhr konnte einen mitunter 150 Euro kosten.

Ende 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die vergleichsweise strengen Maßnahmen, die in Bayern zur Zeit der ersten Corona-Welle galten, erstmals unter die Lupe genommen. Das Urteil: Unverhältnismäßigkeit. Hintergrund dieser Entscheidung ist die sogenannte "1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", die vom 1. bis zum 19. April 2020 zum Schutz vor der neu aufgekommenen Pandemie galt. Für diesen Zeitraum verzeichnet das Landratsamt Freising 275 Verfahren im Landkreis, in denen Buß- und Verwarngelder in Höhe von insgesamt 41.698 Euro erhoben wurden. Zwar habe sich die Polizei in Freising damals bemüht, "mit Maß und Ziel" vorzugehen und nicht jeden Parkbankbesuch pauschal zu einer Ordnungswidrigkeit zu erklären, so Polizeichef Matthias Schäfer. Dennoch stufte das oberste deutsche Verwaltungsgericht den starken Eingriff in die persönlichen Grundrechte durch die harten Ausgangsbeschränkungen nun als nicht rechtens ein.

Epidemiologisch geringe Wirksamkeit

Bayern verzeichnete im Frühjahr 2020 bundesweit die höchsten Corona-Fallzahlen, und das trotz der durchgreifenden Maßnahmen. Rückblickend zeige sich also, dass die epidemiologisch geringe Wirksamkeit der Einschränkungen ihre Radikalität nicht gerechtfertigt habe, so das Ergebnis der juristischen Analysen in Leipzig. Die Konsequenz sollen nun Rückerstattungen an die Bußgeldzahler sein. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plädiert dafür, die unrechtmäßig eingeforderten Bußgelder an betroffene Personen via Antrag zurückzuzahlen.

In Freising sind seit dem Beschluss in Leipzig bereits erste Anfragen nach Rückerstattungen beim Landratsamt eingegangen. Wie genau es nun weitergehen soll bleibt bislang unklar, noch habe das Landratsamt keine konkreten Anweisungen zum Ablauf der Erstattungen erhalten, heißt es dort. Polizeichef Matthias Schäfer schätzt die Wiederaufnahme der Bußgeldverfahren als kompliziert ein, es sei schwierig auszumachen, wer tatsächlich Anspruch darauf habe und wie dieser geltend gemacht werden soll. Für die Kommunen in Bayern heißt es jetzt also erst einmal abwarten, bis das Gesundheitsministerium den lokalen Ämtern einen Leitfaden für das weitere Vorgehen an die Hand gibt.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: