Inklusion:Arbeitsagentur überprüft Beschäftigungspflicht

Die Arbeitsagentur ist auch für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht zuständig. (Foto: Leonhard Simon)

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Stellen mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen.

Die Arbeitsagentur in Freising informiert, dass die jährliche Überprüfung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung angelaufen ist. Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind bekanntlich gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen.

Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2023 wird nun überprüft. Deshalb sollten beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2024 ihrer Agentur für Arbeit übermitteln, wie es in einer Mitteilung der Agentur heißt. Diese Frist könne nicht verlängert werden. Kommen Unternehmen der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Um die Anzeige zu erstellen, können Betriebe die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik "Software" zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik "Service" bestellt werden.

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