Folgen der Vogelgrippe:Stress im Stall

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Geflügelzüchter Michael Hofstetter hat einen überdachten Auslauf gebaut, damit sich sein Geflügel aus dem Weg gehen kann. (Foto: Marco Einfeldt)

Das Federvieh ist das Eingesperrtsein auf engem Raum wegen der Schutzmaßnahmen nicht gewöhnt. Langfristig könnte das Betriebe vor Probleme stellen, fürchten Geflügelzüchter.

Von Katharina Aurich, Landkreis

Es ist still auf den Dörfern, kein Hahn kräht und keine Gans schnattert. Nachdem sechs mit dem Vogelgrippevirus infizierte Wildenten am Ausgleichsweiher bei Moosburg gefunden worden waren, gilt im Landkreis Freising bis auf Weiteres Stallpflicht für alle Geflügel. Davon betroffen sind etwa 900 Geflügelbesitzer und ungefähr 120 000 Tiere, informiert das zuständige Landratsamt Freising. Besonders belastend sei die Ungewissheit, denn eine Zeit lang lasse sich die Stallpflicht durchhalten, aber langfristig stelle es viele Betriebe vor Probleme, sagen die Geflügelhalter Michael Hofstetter und Anton Perwanger aus Zolling.

Mit Beginn der Stallpflicht hat Hofstetter seinen Bestand verringert und Tiere geschlachtet. Aber das Eingesperrtsein bedeute Stress für die Tiere, die nun auf engem Raum miteinander auskommen müssten. Außerdem steigt der Futterverbrauch, da das Geflügel bei ihm normalerweise den ganzen Tag draußen unterwegs ist und Gras und Würmer frisst. Und natürlich müssen die Ställe jetzt gründlich ausgemistet werden, das bedeute viel mehr Arbeit, sagen die beiden.

Hofstetter hält auf seinem Hof in Gerlhausen seit 30 Jahren etwa 20 Hühner und noch einmal so viele Enten aus Liebhaberei. Ab und zu wird geschlachtet und die Tiere werden im Freundeskreis verkauft. Wegen der Maßnahme des Landratsamts wurden nun mehr als sonst üblich getötet, für sie gelte keine Stallpflicht mehr. Hofstetter baute einen überdachten Auslauf, damit die Tiere sich besser aus dem Weg gehen können und er richtet sich auf eine längere Dauer der Stallpflicht ein.

Diese Maßnahme seien für beide Seiten, für Menschen und Tiere, ärgerlich, sagt Hofstetter. Aber im Sinne der Tiere natürlich notwendig, denn wenn sie sich ansteckten, dann müssten alle getötet werden. Für ihn wäre dies im Gegensatz zu vielen gewerblichen Geflügelhaltern nicht existenzgefährdend. Perwanger, der in Flitzing bei Zolling 200 Gänse sowie 100 Masthühner und Puten hält, ist auf die Stallpflicht eingestellt und sieht die Sache gelassen. Er habe seine Besatzdichte schon immer so berechnet, dass jeder Gans ein Quadratmeter Stallfläche zur Verfügung stehe und die Tiere sich aus dem Weg gehen könnten, wenn sie drinnen bleiben müssten. Natürlich streue er jetzt zwei- statt einmal täglich ein und miste, aber Tiere machten eben Arbeit, sagt Perwanger, der seit 30 Jahren Geflügel hält. Seine Masthähnchen und Puten leben in Volieren, so dass sich für sie durch die Stallpflicht nichts ändert.

Perwanger appelliert an alle Geflügelhalter, sich an die Stallpflicht zu halten, damit sich das hoch ansteckende Virus nicht weiter ausbreitet. Denn selbst seine Tiere seien in den Ställen vor einer Ansteckung durch Wildvögel nicht hundertprozentig sicher, sagt er überzeugt.

Seit diesem Montag gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine neue Verordnung erlassen, nach der in Beständen, in denen bis einschließlich 1000 Stück Geflügel gehalten werden, die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert und von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden dürfen. Diese müsse nach Verlassen des Stalles sofort desinfiziert werden.

© SZ vom 24.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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