Erschwerte Bedingungen:Mauern macht weiter

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Geht es nach dem Bürgermeister, wird sich auch in der Gemeinde Mauern bald ein Windrad drehen, trotz der neuen Abstandsregel. (Foto: Michael Reichel/dpa)

Obwohl das Verfassungsgericht die neue Abstandsregelung bestätigt hat, hält die Gemeinde an ihren Windkraftplänen fest

Von Alexandra Vettori, Mauern

Das Verfassungsgericht hat die Klagen gegen das bayerische Windkraft-Abstandsgesetz abgewiesen. Die umstrittene 10-H-Regel, wonach der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss, ist somit verfassungsgemäß. Für die Gemeinde Mauern bedeutet das zwar nicht das Aus für ihr Wunsch-Windrad, schwieriger aber wird es auf jeden Fall. Entsprechend wenig begeistert ist Bürgermeister Georg Krojer (Freie Wähler). "Das Urteil ist nicht unbedingt von Vorteil für uns", sagt er.

Dabei steht man in Mauern schon länger in den Startlöchern. Nur 35 Prozent des eigenen Stromverbrauches werden mit erneuerbaren Energien gedeckt, den Anteilwürde man in Mauern gerne ausbauen. 2011 wies der Gemeinderat deshalb Vorrangzonen für Windräder aus, die das Landratsamt Freising so aber nicht genehmigte. Dann brachte ein in der Nähe nistendes Uhu-Paar einen weiteren Standort zu Fall, bis nur noch ein Grundstück bei Schwarzersdorf übrig blieb. Man machte sich auf die Suche nach einem geeigneten Partner für ein Windkraftprojekt und fand ihn in den Münchner Stadtwerken. Dann aber kam im Februar 2014 die neue 10-H- Abstandsregelung der bayerischen Staatsregierung dazwischen. Denn die nächste Wohnbebauung in der Ortschaft Enghausen läge nur 700 bis 800 Meter vom geplanten Mauerner Windrad entfernt. Obwohl es bei allen Vorgesprächen bisher nie Proteste von Anwohnern gegeben hat, auch keine aus Enghausen, kann sich Mauerns Bürgermeister Georg Krojer durchaus vorstellen, dass die nun gerichtlich abgesegnete Abstandsregelung den einen oder anderen doch zum Widerspruch ermutigt. "Ich hoffe es nicht, denn wir werden das Projekt weiter vorantreiben", kündigte er an. Was Krojer besonders ärgert ist, dass die Gemeinde die Planreife ihres Windrades nicht schon in der Vergangenheit vorangebracht hat. "Das hätten wir einfach als Gemeinde Mauern weiterführen sollen, nachdem es interkommunal nicht so gut funktioniert hat", sagt Krojer. Denn dann fiele das Projekt jetzt nicht unter die Abstandsregelung. Bei einem privaten Bauherren, der ganz in der Nähe an der Grenze zur Gemeinde Gammelsdorf ein Windrad plant, ist das der Fall. Er kann, zumindest was die Abstandsregelung anbelangt, sein Windrad trotz der neuen Gesetzeslage bauen.

Die Gemeinde Mauern dagegen muss für eine Genehmigung ein Bauleitverfahren einleiten. Denn die 10-H-Regelung besagt nicht, dass absolut keine Windräder mit einem geringeren Abstand zu Wohnhäusern gebaut werden können. Das ist dann möglich, wenn Kommunen eine spezielle Bauleitplanung entwickeln oder sich die Zustimmung von Nachbargemeinden einholen, die von einer geringeren Entfernung betroffen sind.

Immerhin, sagt Bürgermeister Krojer, habe man sich das Grundstück gesichert, "da ist der Vertrag mit dem Eigentümer schon geschlossen". Jetzt sollen noch einmal alle grundsätzlichen Fragen geklärt werden, "obwohl eigentlich schon jetzt relativ klar ist, dass nichts gegen ein Windrad an dieser Stelle spricht", davon zeigt sich der Mauerner Bürgermeister überzeugt. Das Windrad wäre seiner Ansicht nach für die Menschen in Enghofen wegen des Waldes ringsherum nicht einmal sichtbar, höchstens eine gewisse Lärmemission sei vorstellbar. Ob die Bewohner das auch so sehen, wird spätestens dann klar, wenn die Pläne für das Mauerner Windrad öffentlich ausliegen.

© SZ vom 11.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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