Monate nachdem der Strafbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer und aktuellen Miteigentümer der Firma Wurzer Umwelt Rechtskraft erlangt hat, planen nun mehrere Kommunen im Großraum München ihre Geschäftsbeziehungen zur Firma Wurzer zu überprüfen.
Im November 2022 hatte das Amtsgericht Erding gegen Wolfgang Wurzer einen Strafbefehl verhängt. Der Namensgeber und Miteigentümer der Firma Wurzer Umwelt erhielt wegen Umweltstraftaten und einer manipulierten Ausschreibung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Wurzer musste zudem eine halbe Million Euro aus Erträgen seiner kriminellen Geschäfte zurückzahlen - einen Teil der Vorwürfe des Strafbefehls bestreitet der Abfallunternehmer weiterhin.
Von Wurzers Strafe wegen dessen schmutziger Geschäfte bekamen mehrere Kommunen im Großraum München lange nichts mit. Für den Landkreis Freising entsorgt das Unternehmen aus Eitting im Landkreis Erding unter anderem Sperrmüll und Altholz. Die Freisinger Behörde meint, die Firma Wurzer habe das Landratsamt nicht über den Strafbefehl informiert. Vielmehr habe die kommunale Abfallwirtschaft aus der Zeitung von dem Vorfall erfahren. Es sei noch unklar, welche Schlüsse das Landratsamt Freising aus den Vorwürfen gegen Wolfgang Wurzer ziehen werde. Die Behörde erklärt allgemein: Intern prüfe sie die Geschäftsbeziehungen zur Firma Wurzer derzeit.
In Wurzers Heimatlandkreis Erding soll nicht die Verwaltung, sondern der Kreistag oder dessen Ausschüsse die Entscheidung treffen, wie die Behörde in Zukunft mit der Firma Wurzer umgehen wird. Allerdings prüften Juristen des Landratsamts gerade, wie und ob man "mögliche Rückforderungen" von der Firma Wurzer beschaffen könne.
Der Landkreis Erding lässt von der Firma Wurzer unter anderem Biomüll verwerten. Die Laufzeit des Vertrages endet dieses Jahr. Wird die Firma Wurzer wieder den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten? Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) möchte sich auf Anfrage nicht über die Geschäfte mit dem Unternehmen äußern. Andere Mitglieder des Erdinger Kreistags bezweifeln aber, ob eine weitere Zusammenarbeit mit der Firma Wurzer funktionieren kann. Kreisrätin Ursula Frank-Mayer (Grüne) sagt: "Das Vertrauen zur Firma Wurzer ist erschüttert. Bei zukünftigen Vergaben müssen die Erkenntnisse, dass bei Wurzer offenbar kriminelle Dinge geschehen sind, berücksichtigt werden."
Bei der Entsorgung von Asbest wertete der Landkreis Ebersberg die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Wurzer bislang als "zufriedenstellend". Die Anschuldigungen gegen Wurzer schrecken die Behörde nun aber auf. Das Landratsamt Ebersberg meint: "Man wird hier nun Informationen zum Sachstand einholen und prüfen, ob und inwieweit mit der Firma geschlossene Entsorgungsverträge betroffen sind."
Die kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamts Dachau möchte zunächst versuchen, sich "ein Bild davon zu verschaffen, welche Verstöße gegen die Firma Wurzer geltend gemacht wurden und inwieweit davon das aktuelle Vertragsverhältnis betroffen ist." Den Geschäftspartner Wurzer zu höheren Standards in der Unternehmensführung aufzufordern, dazu sieht sich das Landratsamt Dachau rechtlich nicht in der Lage.
Die Behörde sagt: "Der Landkreis ist aktuell nicht in der vertraglichen Position hier entsprechende Compliance-Regelungen einzufordern." Die Behörde möchte aber zusätzlich prüfen, ob das Unternehmen Wurzer mutmaßliche Missstände bei der Entsorgung von Abfall mittlerweile behoben hat. Erst danach werde das Dachauer Landratsamt "über den Fortbestand beziehungsweise etwaige Beendigungsmöglichkeiten des Entsorgungsvertrages" entscheiden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wiederum will seinen "Vertragspartner" Wurzer Umwelt zu einer Stellungnahme auffordern und dann im Anschluss mögliche Konsequenzen für "bestehende Vertragsverhältnisse" prüfen.
Wolfgang Wurzer sagt, ihm sei nicht bekannt, dass Kommunen die Zusammenarbeit mit der Firma Wurzer überprüfen würden. Dazu bestehe nach "Auffassung" Wurzers auch "keine Veranlassung", da dessen Straftaten "vollständig aufgearbeitet" seien. Über seinen Anwalt lässt Wurzer zudem ausrichten: Er bestreite Teile des rechtskräftigen Strafbefehls gegen ihn weiterhin. Der Anwalt betont: "Die in dem Strafbefehl niedergelegte Auffassung der Staatsanwaltschaft zu einer angeblichen wettbewerbswidrigen Absprache ist unzutreffend."