Einstimmiger Beschluss im Moosburger Stadtrat:Richtzahlenliste für Räder

Lesezeit: 2 min

Satzung zum Bau von Fahrradstellplätzen erlassen

Von Alexander Kappen, Moosburg

Wenn es im Moosburger Stadtrat oder seinem Bauausschuss um beantragte Bauvorhaben geht, taucht immer wieder die Frage nach den Fahrradabstellplätzen auf. Viele Antragsteller "machen das ja schon freiwillig", bemerkte Bürgermeister Josef Dollinger (FW) in der jüngsten Stadtratssitzung. Aber verbindliche Regeln gab es bisher nicht. Das wird sich zum 1. August ändern. Dann tritt die neue Fahrradabstellplatzsatzung in Kraft, die der Stadtrat jetzt einstimmig beschlossen hat.

Der Bürgermeister bezeichnete es als "wichtige Satzung" und "richtigen Weg", eine solche zu erlassen. Darin geregelt sind die Art und Anzahl der erforderlichen Fahrradstellplätze bei Neubauten, wesentlichen Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen. Es soll sichergestellt werden, dass dabei ausreichend Parkplätze für Fahrräder geschaffen werden. "Für den Wohnungsbau sollte mindestens ein Stellplatz pro Bewohner zur Verfügung gestellt werden", hieß es in dem Beschlussvorlage.

"Zudem soll die Satzung auch die zunehmende Nutzung von Lastenrädern berücksichtigen." Bestandsgebäude sind von der neuen Satzung genauso wenig betroffen wie reine Wohngebäude mit einer oder zwei Wohneinheiten, etwa Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser. Erst Mehrfamilienhäuser ab vier Wohneinheiten fallen unter die Regelungen der Satzung.

Für welche Art von Gebäude wie viele Plätze erforderlich sind, regelt eine Richtzahlenliste, die der Satzung als Anhang beigefügt ist - zum Beispiel ein Stellplatz je 40 Quadratmeter Nutzfläche für Büro- und Verwaltungsräume oder ein Stellplatz je 250 Quadratmeter Sportfläche und ein weiterer je zehn Besucher für Sportplätze. Wenn die Pflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen "nicht zumutbar erfüllt werden" kann, ist analog zur Parkplatzsatzung für Autos auch eine finanzielle Ablöse möglich. Das Geld investiert die Stadt dann in die Förderung des Radverkehrs. Die vom Stadtrat beschlossene Satzung orientiert sich an bereits bestehenden Fahrradabstellplatzsatzungen sowie der Mustersatzung des Landes Nordrhein-Westfalen und Satzung der Stadt München.

Dritter Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne), zuständig für Energie, Umwelt und Mobilität, hält die Satzung für einen "guten Kompromiss zwischen ,wünschenswert' und ,machbar', sie erleichtert und vereinfacht die Arbeit der Verwaltung und schafft einheitliche Regeln". Die Satzung sei "ein weiterer Beitrag, dass Moosburg für Radfahrer attraktiver wird".

FW-Fraktionssprecher Reinhard Lauterbach sorgte sich wegen einer in seinen Augen unscharfen Formulierung im Satzungstext bezüglich der Größe der Stellplätze. Dort steht, die Fläche eines Stellplatzes "soll 1,5 Quadratmeter" aufweisen. Lauterbach hätte es lieber durch "muss" ersetzt. Jurist Johannes Becher (Grüne) sah das jedoch in der Praxis als unproblematisch an. "Sollen heißt müssen, falls man kann", zitierte er die juristische Faustregel. Bis auf wenige Ausnahmefälle sei das "soll" mit "muss" gleichzusetzen. Wenn wirklich mal ein paar Quadratzentimeter fehlen, ist die Stadt mit der "Soll"-Regel flexibler.

© SZ vom 24.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: