Echinger Wohnbaumodell:Umstrittene Vergabe in Erbpacht beginnt

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Zum angekündigten Bürgerbegehren liegt noch nichts vor, es hätte aber auch nicht unbedingt aufschiebende Wirkung

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Vergabe von vergünstigtem Baugrund im Echinger Wohnbaumodell für die Neubaugebiete Eching-West und Dietersheim Süd-Ost soll mit einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 10. März, starten. Die beiden Baugebiete wären die ersten, die nach dem umstrittenen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats ausschließlich in Erbpacht vergeben würden. Die Freien Wähler hatten zwar ein Bürgerbegehren angekündigt, mit dem erreicht werden soll, Gemeindegrund im Wohnbaumodell auch wieder zu verkaufen und nicht ausschließlich auf Erbpacht zu vergeben. Bürgermeister Sebastian Thaler sagte auf Anfrage jedoch, dass im Rathaus "noch kein Antrag oder ähnliches zu einem Bürgerbegehren eingegangen" sei. Und selbst wenn, sei offen, ob ein Bürgerbegehren aufschiebende Wirkung auf die Grundstücksvergabe hätte. Die Rechtsaufsicht im Freisinger Landratsamt habe sich dazu noch nicht geäußert.

In Eching-West zwischen Hollerner Straße und Maisteigstraße werden 16 Grundstücke für Doppelhäuser und zwölf Reihenhausparzellen mit Grundstücksgrößen von 160 bis 390 Quadratmetern vergünstigt vergeben. Im Südosten von Dietersheim zwischen Mühlenweg und ehemaliger B 11 stehen 23 Doppelhaus- und acht Einfamilienhausgrundstücke zur Vergabe an, mit Flächengrößen von 230 bis 500 Quadratmetern.

Für den Erbpachtzins wird als Grundlage der amtliche Bodenrichtwert mit 40 Prozent Reduzierung angesetzt, der Pachtzins beträgt 1,5 Prozent. Bewerben kann man sich anhand eines Kriterienkatalogs, der Obergrenzen an Vermögen und Einkommen vorgibt und soziale Aspekte wie Kinderzahl oder Verwurzelung in Eching in den Vordergrund stellt.

Noch Anfang 2020 war für Eching-West explizit entschieden worden, jeweils die Hälfte der Grundstücke im Wohnbaumodell zu verkaufen und zur Erbpacht abzugeben. Mit einem Grundsatzbeschluss wurde das vom Gemeinderat nun bekanntlich korrigiert und alle Gemeindegrundstücke werden nur mehr der Erbpacht vorbehalten. Dagegen wollen die Freien Wähler ein Bürgerbegehren starten.

Nach der Auftaktveranstaltung ist eine Bewerbefrist für beide Baugebiete parallel bis Ende Juni vorgesehen. Anhand der Kriterienliste im Wohnbaumodell erstellt die Gemeindeverwaltung dann eine Rangfolge, die vom Gemeinderat final beschlossen wird. Nach diesem Verfahren waren zuletzt im Sommer 2019 zwölf Doppelhaus- und sieben Reihenhausgrundstücke im Baugebiet östlich der Böhmerwaldstraße im Wohnbaumodell vergeben worden.

Die Erschließungsarbeiten in den beiden anstehenden Neubaugebieten sind abgeschlossen, Bauvorhaben auf privaten Flächen laufen bereits. Nach der Vergabe und den notariellen Formalitäten könnte unmittelbar gebaut werden. Zuletzt war stets anvisiert worden, die Dietersheimer Parzellen erst nach Eching-West zu vergeben, nun hat sich das Rathaus für ein paralleles Verfahren entschieden.

© SZ vom 23.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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