Eching:Zu geringer Abstand

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Um eine beantragte Spielothek im Ortskern zu verhindern, hofft die Gemeinde nun auf die bayerischen Statuten zum Glücksspiel

Von Klaus Bachhuber, Eching

Eine geplante Spielothek an der Bahnhofstraße, direkt im Ortskern, will das Echinger Rathaus unbedingt verhindern - das Landratsamt hat die Ansiedlung aber genehmigt. Während die beiden Behörden darüber nun im Rechtsstreit liegen, fürchtet die Gemeinde, der potenzielle Betreiber könne die Uneinigkeit der Ämter nutzen, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Vorerst scheint dies aber unbegründet: Die ebenfalls nötigen Genehmigungen für Gastronomie und Glücksspiel sind bislang noch nicht mal beantragt.

Der Genehmigungsstempel aus dem Landratsamt hat bislang nur zugestanden, dass der bisherige Friseurladen gegenüber von Grasslhaus und Alten-Service-Zentrum nach Baurecht in eine Spielhalle umgewandelt werden dürfe. Das Baurecht ist auch das einzige Kriterium, bei dem die Gemeinde auf dem Weg der Selbstverwaltung mitreden kann, wenn auch untergeordnet gegenüber dem Landratsamt als staatlicher Genehmigungsbehörde.

Für den Betrieb der Spielstätte sind dann jedoch weitere Antragsformulare nötig. So muss im Landratsamt eine gewerberechtliche Genehmigung eingeholt werden, die dort auf dem Verwaltungsweg erteilt würde - also ohne irgendeine öffentliche Diskussion oder Beteiligung. Und schließlich muss eine Spielhalle auch nach den Vorgaben der bayerischen Statuten zum öffentlichen Glücksspiel bewertet werden.

Hier hat der Rechtsbeistand der Gemeinde schon signalisiert, dass die ungeliebte Spielothek spätestens an dieser Hürde scheitern müsse. Üblicherweise sei ein Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen einzuhalten, und den sähe die Kommune an der Bahnhofstraße nicht gegeben, da an der Heidestraße bereits seit Jahren eine Vergnügungsstätte besteht - in vom Rathaus gemessenen 190 Metern Abstand.

Auch das Landratsamt hatte im Streit mit der Gemeinde in ihrer Stellungnahme bereits vielsagend darauf hingewiesen, "dass die Erteilung der weiteren erforderlichen Gestattungen für die Inbetriebnahme der Spielhalle durchaus fraglich ist". Rund einen Monat nach der baurechtlichen Freigabe der Nutzungsänderung sei jedenfalls im Landratsamt noch "kein Antrag auf glücksspiel- oder gewerberechtliche Genehmigung für dieses Objekt eingegangen", sagt Behördensprecherin Eva Dörpinghaus.

Der Streit um die Pläne an der Bahnhofstraße hat kurioserweise einen ähnlich gelagerten Fall im Echinger Gewerbegebiet Ost auffliegen lassen, wo nur die Abläufe vertauscht waren. Dort hatte vor 16 Jahren ein Gastronom für sein Pils-Pub ordnungsgemäß die glücksspiel- und gewerberechtliche Genehmigung für eine Spielothek beantragt und erhalten und dann mit dem Betrieb losgelegt. Er hätte allerdings als dritten Stempel die baurechtliche Freigabe zur Umnutzung des Lokals in eine Spielstätte benötigt, den er aber nie beantragt hat.

16 Jahre ist das nicht aufgefallen, bis das Rathaus nun im Zuge des Streits um die mögliche Spielothek im Ort den Präzedenzfall im Gewerbegebiet analysieren wollte - und feststellte, dass es keine Unterlagen dazu gibt, weil es eben keine baurechtliche Genehmigung gab. Auf Aufforderung hat der Betreiber sie nun nach 16 Jahren nachgeholt, was dann von der Gemeinde auch genehmigt wurde.

© SZ vom 05.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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