Eching:Keine Kleinlaster im Wohngebiet

In den Echinger Wohnstraßen sollen weiter keine Kleinlaster oder Wohnmobile abgestellt werden dürfen. Einmütig bekräftigte der Gemeinderat die geltende Praxis, alle Parkzeitbeschränkungen weiter so zu formulieren, dass nur Personenautos zulässig sind. Ausnahmeregelungen über Sonderlizenzen für Anlieger oder gegen erhöhte Gebühren, wie in Neufahrn praktiziert, wurden abgelehnt.

Die diesbezüglichen Anfragen häuften sich gerade, hieß es aus der Gemeindeverwaltung, insbesondere von Fahrern für Paketdiensten, die ihre Gefährte selbst parken müssen. Immerhin soll jetzt geprüft werden, diesen Kleinlastern oder auch Wohnmobilen explizit ausgewiesene Flächen anzubieten, etwa im Gewerbegebiet Nord oder am Südfriedhof.

© SZ vom 18.10.2021 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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