"Die Ortschaft ist zufrieden":Abgespeckte Variante

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Straßensanierung in Hetzenhausen rückt nach langem Streit näher

Nach jahrelangem Streit und emotionalen Diskussionen um den Straßenausbau in Hetzenhausen ist jetzt eine Lösung in greifbare Nähe gerückt. Vom vorgesehenen umfangreichen Bebauungsplan bleibt eine abgespeckte Variante für eine Straßen- und Entwässerungsplanung übrig. Über die "moderatere und beschränktere" Version, wie Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne) sie bezeichnete, wurden die Hetzenhausener bereits im Januar informiert. Und eine Mehrheit kann damit offenbar gut leben. "Die Ortschaft ist sehr zufrieden", berichtete jedenfalls Ortssprecher Jakob Ziegltrum in der jüngsten Sitzung des Flughafen-, Planungs- und Bauausschusses.

Zuvor war der Plan zum Beispiel wegen der Einbeziehung von Privatgrundstücken und des vorgesehenen Ausbaustandards, der als zu hoch empfunden wurde, heftig kritisiert worden - vor allem mit Blick auf die Kosten, an denen sich die Anlieger beteiligen müssten. Auch reagierten Grundstückseigentümer verärgert auf Vorgaben zur Bepflanzung ihrer Flächen. Im Neufahrner Gemeinderat war das Vorhaben ebenfalls umstritten, das Bebauungsplanverfahren wurde erst einmal gestoppt. Vom Tisch war damit freilich auch die reine Straßensanierung, die in Hetzenhausen unabhängig vom Straßenausbau als längst überfällig betrachtet wird.

Jetzt geht hier wieder etwas vorwärts. Die Gemeinde arbeitet dabei auch nicht länger mit einer Landschaftsplanerin zusammen. Als neutrale Stelle wurde vielmehr der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum eingeschaltet. Im Wesentlichen geht es jetzt nur noch darum, dass "die Funktionalität der Verkehrsflächen gesichert und das charakteristische Erscheinungsbild des Straßenraums und der ihn begrenzenden Grundstücke bewahrt werden", wie es im Behördendeutsch der Sitzungsvorlage hieß. Der Bebauungsplan formuliere zwar nach wie vor verbindliche "Grundlagen und Ziele für die Straßenerneuerung, der Oberflächenentwässerung und Neugestaltung der Straßenräume". Details sollen jedoch "der Ausführungsplanung vorbehalten werden". Gestalterische Festsetzungen sowie Festsetzungen zur Niederschlagswasserversickerung wurden aus der Bauleitplanung entfernt.

© SZ vom 20.04.2017 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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