Anlieger ist in der Pflicht:Einmal zahlen, immer zahlen

Fahrenzhausen hält an der Beitragssatzung zum Straßenausbau fest

Bleibt die Beteiligung der Anlieger an Straßenbaumaßnahmen eine Pflicht - oder wird sie ins Benehmen der Rathäuser gestellt? Ungeachtet dieser derzeitigen Debatten um die Straßenausbaubeitragssatzung, in der diese Kostenverteilung geregelt wird, hat sich das Fahrenzhausener Rathaus schon festgelegt: in Fahrenzhausen bleibt es bei der Beteiligung der Anlieger.

Seit Jahren ist die bei Hausbesitzern ungeliebte Satzung in Fahrenzhausen gültig. Seit aber bayernweit debattiert wird, die Kommunen aus der ausdrücklichen Pflicht zu entlassen, die Anlieger zur Kasse zu bitten, wittern auch Grundstückseigner in Fahrenzhausen eine Veränderung. "Einige sind der Meinung, sie können das so lang aussitzen, indem sie bei Baulandausweisungen Prügel zwischen die Beine werfen", schilderte Bürgermeister Heinrich Stadlbauer.

In Fahrenzhausen sind derzeit diverse Neubaugebiete oder Bauleitpläne zur Nachverdichtung in unterschiedlichen Verfahrensstadien, "und das macht die Abwicklung nicht einfacher", sagte Stadlbauer. Er empfahl dem Gemeinderat daher nun eine Vorfestlegung, auch bei einer möglichen Liberalisierung bei der jahrelang eingeführten Linie zu bleiben.

"Wir werden nicht groß rauskommen, wenn 80 Prozent der Eigentümer abgerechnet wurden und wir jetzt damit aufhören", mahnte er und prophezeite einen "leichten Aufschrei" im Ort. Die Satzung über Jahre anzuwenden und dann aufzuhören, sei "ein Harakiri-Unternehmen". Der Gemeinderat votierte denn auch einstimmig für die Beibehaltung von Anliegerbeiträgen beim Straßenausbau.

© SZ vom 21.10.2015 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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