Bisweilen etwas Zeit raubend:Kampf gegen Spielhallen

Gemeinde Neufahrn erreicht bislang nur Etappenziel

Im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros hat die Gemeinde ein Etappenziel erreicht - sichtbare Auswirkungen hat das bisher aber nicht. Zwar hat das Landratsamt bestätigt, dass die vier "Vergnügungsstätten" an der Bahnhofstraße, am Marktplatz und an der Echinger Straße nicht zugelassen sind und auch keine Aussicht auf Genehmigung haben, wie es in der jüngsten Gemeinderatssitzung hieß. Trotzdem seien sie nach wie vor geöffnet, ärgerte sich Beate Frommhold-Buhl (SPD), die sich in der Angelegenheit auch selbst an die Kreisbehörde gewandt hatte. Die betroffenen Betreiber hätten eben das Recht, sich zunächst noch einmal zu äußern, erklärte Bauamtsleiter Michael Schöfer das bisweilen Zeit raubende Behörden-Prozedere.

Unterdessen treibt die Gemeinde weiter den Bebauungsplan voran, der entlang der Echinger, der Grünecker, der Bahnhof- und teilweise der Dietersheimer Straße gelten und Vergnügungsstätten dort ausdrücklich untersagen soll. Außerdem hat der Gemeinderat in der Vergangenheit bereits ein "Vergnügungsstättenkonzept" beschlossen. Denn: Spielhallen und ähnliche Einrichtungen lassen sich zwar innerhalb einer Gemeinde nicht einfach verbieten, aber man kann im Sinne einer "Positivplanung" Gegenden festlegen, auf die sich die Betreiber der Spielhallen im Bedarfsfall beschränken müssen.

In Neufahrn soll das allenfalls in Gewerbegebieten der Fall sein. Doch sowohl das Steuerungskonzept als auch den Bebauungsplan versuche der Rechtsanwalt eines Wettbüro-Betreibers nun anzugreifen, berichtete Bauamtsleiter Schöfer.

© SZ vom 07.12.2015 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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