Bis zum Neubau:Trauungen am Wirtshaustisch

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Teile der Fahrenzhausener Rathausverwaltung ziehen aus Platzmangel in den Alten Wirt. Auch der Gemeinderat wird dort tagen.

Die Entscheidungen des Fahrenzhausener Gemeinderats werden künftig am Biertisch gefällt - und das Ja-Wort wird in der Gemeinde künftig dort amtlich besiegelt, wo Hochzeiten ansonsten nur gefeiert werden: im Wirtshaus. Bis die Gemeinde ein neues Rathaus bekommt und die Traditionsgaststätte Alter Wirt saniert ist, nutzt die Gemeindeverwaltung die gastronomische Immobilie zweckentfremdet für amtliche Aufgaben.

Spätestens mit dem Dienstbeginn des neu verpflichteten Bauamtsleiters Markus Wolf im Juni wird es im Rathaus zu eng. Als Sofortmaßnahme hat sich die Gemeindeverwaltung ausgedacht, den Sitzungssaal im Rathauskeller künftig als Büro zu nutzen. Die Sitzungen des Gemeinderats sollen dann im Alten Wirt im historischen Fahrenzhausener Dorfkern stattfinden. Die Immobilie ist im Gemeindebesitz, die Gastronomie aber seit der Aufgabe des letzten Pächters seit Monaten stillgelegt.

Auch standesamtliche Trauungen sollen künftig im Alten Wirt stattfinden. Ein eigenes Trauzimmer bietet das Fahrenzhausener Rathaus nicht, bisher wurde der standesamtliche Akt meistens ebenfalls im Sitzungssaal improvisiert. Nun soll im Alten Wirt das Nebenzimmer als fixe Traukulisse hergerichtet werden. Der Ratstisch soll in der Gaststube Platz finden.

In den bisherigen Sitzungssaal im Keller wird die Gemeindekämmerei einziehen. Zunächst soll ohne bauliche Maßnahmen ein Großraumbüro entstehen. Erweist sich das im täglichen Ablauf nicht als praktikabel, werden eventuell Wände nachgerüstet. In den oberen Etagen können dann Haupt- und Bauamt dem tatsächlichen Personalstand gemäß untergebracht werden. Ein Zimmerchen bliebe sogar als Besprechungszimmer übrig.

Die Gemeinde steckt derzeit in den ersten Vorüberlegungen für den Neubau eines Rathauses. Der Alte Wirt soll mit Städtebaufördermitteln saniert und wieder gastronomisch nutzbar werden. Für beide Projekte gibt es noch keine definierten Zeitfenster, so dass die ausgelagerte Nutzung im Wirtshaus vorerst auf unbestimmte Zeit vorgesehen ist.

© SZ vom 01.06.2016 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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