Bei Günzenhausen:Mehr Wohnen in der alten Ziegelei

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Echinger Bauausschuss ebnet weiteren Gebäuden im Außenbereich den Weg

Mit den Eigentümern ist sich das Echinger Rathaus jetzt einig, was die weitere Entwicklung des alten Ziegeleigeländes bei Günzenhausen anbelangt - bloß im Gemeinderat selbst sind die Pläne noch umstritten. Die geplante Neufassung des Bauleitplans geht einigen Räten zu stark in Richtung Wohnen und weg vom ursprünglichen Gedanken einer strikten Zuordnung von Betriebswohnungen zu den jeweiligen Gewerbeeinheiten.

Nach den jahrzehntelangen Debatten über die Zukunft des Brachlands rund um die einstige Ziegelei wurde eine kleine Gewerbeansiedlung ermöglicht, für Handwerker und lokale Betriebe mit dem Zusatz, jedem Betrieb ein Wohnhaus zuzuordnen. Problem ist nun, dass ein uraltes Mietshaus mit Bestandsschutz auf dem Gelände abgerissen und ersetzt werden soll; ein Neubau wäre in dieser Form des Gewerbewohnens aber nicht zulässig.

Folglich soll der Leitplan modifiziert werden. Bislang hing die Neuerung an der Frage der Erschließungsstraßen. Hier haben sich nun Gemeinde und Anlieger auf einen Modus verständigt, wie die Straßen künftig unterhalten werden. Die nötige Umplanung stieß jetzt aber auf Widerspruch im Bauausschuss.

"Eine Zersiedelung" sah Leon Eckert (Grüne) mit der neuen Planungsvorgabe eingeleitet, auch Georg Bartl (CSU) rügte, die Entwicklung werde "zu stark in Richtung Wohnen" forciert. Für das abzureißende Wohnhaus sollen zwei neue entstehen, zudem werden zwei neue Bauten für Gewerbe plus Wohnen möglich - wobei nicht garantiert ist, dass das Gewerbe kommt oder was bei einer Betriebsaufgabe mit den Wohnungen geschähe. Thomas Bimesmeier, Leiter des Gemeindebauamts, war überzeugt, dass man mit den leitplanerischen Vorgaben die Entwicklung "gut im Griff" habe. Otmar Dallinger (Freie Wähler) und CSU-Rat Bernhard Wallner plädierten für diese, selbst wenn sie in Richtung Wohnen gehe. Mit 10:3 Stimmen billigte der Ausschuss die Neuplanung. Ausdrücklich heißt es im Beschlusstext, dass "die Wohnnutzung untergeordnet bleiben" solle.

© SZ vom 05.10.2019 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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