Bauen in Hallbergmoos:Bagger rollen ins Zengermoos

In der Splittersiedlung darf nachverdichtet werden

Bald werden vermehrt Bagger anrücken ins Zengermoos, dem beschaulichen Mini-Dorf im äußersten Süden des Hallbergmooser Gemeindegebiets. Landratsamt und Gemeinde haben sich jetzt nämlich darauf geeinigt, dass die Splittersiedlung in dem Spitz zwischen Schön- und Zengerstraße mit diversen Neubauten verdichtet werden darf.

Noch finden sich in der abgelegenen Siedlung, die sich in früheren Jahrzehnten gebildet hat, vor allem großzügige Einfamilienhäuser mit großen Gärten und einzelne Bauernhöfe. Weil aber immer wieder Bauwünsche an die Gemeindeverwaltung heran getragen werden, vor allem für den Nachwuchs der Grundeigentümer, bemüht sich die Gemeinde Hallbergmoos schon länger, das Landratsamt zu Baugenehmigungen zu bewegen. Dort aber sieht man Neubauten im Außenbereich äußerst kritisch, ist es doch erklärtes Ziel, eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.

Mittlerweile aber haben sich die Behörden geeinigt, die Gemeinde wird eine Außenbereichssatzung "Schönstraße/Zengerstraße" erstellen, die Voraussetzung für neues Baurecht ist. Gebäude, die schon jetzt außerhalb der künftigen Baugrenze liegen, genießen allerdings Bestandsschutz. Auch ist es im Innenbereich schon jetzt möglich, alte Gebäude zugunsten eines Neubaus abzureißen. Generell sind nur Wohngebäude als Neubauten zugelassen, sie dürfen dabei eine maximale Grundfläche von 180 Quadratmetern aufweisen. Die Baugrundstücke müssen mindestens 700 Quadratmeter groß sein. Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sind in den rückwärtigen Grundstücksteilen auch außerhalb der Bauräume zulässig.

Demnächst wird die Außenbereichssatzung öffentlich ausgelegt, dann haben diejenigen Grundstücksbesitzer, die den Zuschnitt als zu eng oder für sich ungünstig empfinden, die Möglichkeit, eine entsprechende Stellungnahme dazu abzugeben. Recht viel ändern dürfte sich an den Grenzen dadurch aber nicht mehr.

© SZ vom 08.08.2019 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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