Auswirkungen  der strengeren Grenzkontrollen:Kurze Frist für die Betriebe im Landkreis  Freising

Systemrelevante Mitarbeiter aus Tirol und Tschechien müssen gemeldet werden

Strenge Vorgaben bei der Einreise aus Tschechien und Tirol: Wegen der Einstufung als Virusvariantengebiete gelten bei der Einreise nach Deutschland seit Sonntag, 14. Februar, strenge Vorgaben. Die Bundespolizei lässt von kommendem Mittwoch an nur noch Personen über die Grenze, die einen negativen Corona-Test vorweisen können sowie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Als Beweis der systemrelevanten Tätigkeit brauchen Betroffene einen Nachweis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, wie das Freisinger Landratsamt mitteilt: "Die Bescheinigung darf nur den Personen ausgestellt werden, die systemrelevante Tätigkeiten in einem systemrelevanten Betrieb ausüben." Die jeweiligen Betriebe müssen bis Dienstag, 16. Februar, an das Bundesinnenministerium gemeldet werden.

Betroffene Betriebe werden gebeten, sich an diesem Tag bis spätestens 11 Uhr mit dem Landratsamt Freising in Verbindung zu setzen - entweder per E-Mail an einreisebescheinigung@kreis-fs.de oder per Telefon: 08161/600 82654. Zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz werde man die Betriebe bei der erforderlichen Meldung unterstützen, teilt die Behörde mit und weist darauf hin, keinen Einfluss auf die kurze Fristsetzung zu haben.

© SZ vom 16.02.2021 / nta - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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