Aus dem Amtsgericht:Mann schlägt mit Stein zu

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Freisinger Amtsrichterin verurteilt Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung

Von Alexander Kappen, Freising

Der Polizist, der an den Tatort gerufen worden war, brachte es ganz gut auf den Punkt: "Es war alles ein bisschen wirr." Drei der vier Männer, die im Mai vergangenen Jahres an einer körperlichen Auseinandersetzung vor einer Freisinger Bar beteiligt gewesen sind, waren teils stark alkoholisiert. Und ihre Angaben bei der Polizei und kürzlich bei der Verhandlung am Amtsgericht Freising passten nicht immer so ganz zusammen.

Für Richterin Karin Mey ergab sich am Ende dennoch ein stimmiges Gesamtbild. Sie war überzeugt, dass der 42-jährige Angeklagte, der mit einem Stein in der Hand zugeschlagen hatte, sich der gefährlichen Körperverletzung und eines weiteren Versuchs schuldig gemacht hat. Sie verurteilte den nicht vorbestraften Man zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er 60 Sozialstunden leisten.

Wie man aus den Aussagen aller Zeugen heraushören konnte, hatte der betrunkene Angeklagte vor einem Lokal wohl Ärger gemacht und war deshalb weggeschickt worden. "Nach meiner Überzeugung ist er nach der ersten Auseinandersetzung mit einem Rucksack mit Steinen zurückgekommen, um gegenüber einem Gast nachzukarten", sagte die Richterin. Dann habe der Angeklagte versucht, mit einem spitzen Stein auf den Mann einzuschlagen. Der Wirt des Lokals und ein anderer Gast "wollten schlichten". Und dabei sei der Wirt mit dem Stein an der Schulter getroffen worden. Glücklicherweise ist nicht viel passiert. Der 61-Jährige hatte nur kurz einen leichten Schmerz.

Als er an jenem Tag ins Lokal gekommen sei, "war der Angeklagte nicht mehr da, aber vorher muss es wohl einen Vorfall gegeben haben", berichtete der Wirt in der Verhandlung. Er sei nach seiner Ankunft vor dem Lokal gesessen. Dann sei der Angeklagte zurückgekommen, "und die Gäste, die vorher schon da waren, haben gesagt: Da ist ja wieder der, der rumgepöbelt hat". Der Angeklagte sei auf die andere Straßenseite gegangen und habe etwas geschrien. "Ich weiß auch nicht, warum. Ich kannte den ja gar nicht." Jedenfalls habe der Mann "was in der Hand gehabt, es hat ausgeschaut, als ob er es rüber werfen wollte". Später erzählte der Zeuge, der Angeklagte habe mit einem spitzen Stein eine "Halsabschneider-Geste" gemacht. "Aber ich hatte mit der Sache nichts zu tun, ich weiß nicht, was vorher genau los war."

Ein 53-jähriger Gast des Lokals bestätigte, dass der Angeklagte bereits vorher dagewesen sei. "Er hat uns angepöbelt, dann haben wir ihn weitergeschickt."Als der Angeklagte kurze Zeit später auf der anderen Straßenseite wieder auftauchte, hatte er offenbar einen mit Steinen befüllten Rucksack dabei und zwei Steine in der Hand. Der 53-Jährige und ein weiterer Gast, 52, gingen rüber. Der Angeklagte versuchte offenbar, dem Älteren mit einem Stein auf den Kopf zu schlagen, doch der konnte das verhindern, in dem er den Angeklagten wegschubste. Der andere Gast, der wie der Angeklagte aus dem Ausland stammt, wollte diesen besänftigen, wie er berichtete. "Ich habe gesagt, ich bin auch Gast in diesem Land, so führt man sich hier nicht auf." Als der Wirt zum Schlichten dazwischen ging, wurde er von einem Stein an der Schulter erwischt. Der Angeklagte sagte, er habe einen Stein in der Hand gehalten, aber nicht damit zugeschlagen.

Der Wirt hatte die Steine nach dem Vorfall eingesammelt und zur Verhandlung mitgebracht. Die Polizei habe den Rucksack einfach ausgeleert, so der Wirt. Der als Zeuge vernommene Polizist erwähnte den mit Steinen gefüllten Rucksack gar nicht. "Dass die Polizei das nicht für erwähnenswert gehalten hat, ist erstaunlich", so die Richterin.

© SZ vom 14.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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