Aus dem Amtsgericht:Handgreifliches Missverständnis

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Ein Mann hat zwei Männer, die eine Arztpraxis bewachten, fotografiert. Anschließend sollen sie ihn festgehalten und dabei verletzt haben.

Alexander Kappen

Das Allgemeinärztliche Versorgungszentrum (AVZ) an der Hauptstraße in Fahrenzhausen hat kürzlich seinen Betrieb aufgenommen. Ein rechtlicher Mietstreit zwischen Ärzten hatte die Eröffnung um sieben Monate verzögert, ist inzwischen aber entschieden ( die SZ berichtete). Dennoch musste sich das Freisinger Amtsgericht am Dienstag ein weiteres Mal mit der Sache befassen.

Zwei Mitarbeiter eines Securitydienstes, der im Auftrag des jetzigen Mieters das Hausverbot gegen den Vormieter der Praxis überwacht hatte, mussten sich wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, im vergangenen November einen Mann, der sie selbst und die Fahrzeuge auf dem Praxisparkplatz fotografiert hatte, festgehalten und dabei verletzt zu haben. Richterin Claudia Soponjic stellte im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren schließlich wegen geringer Schuld ein.

Der 41-jährige Einsatzleiter des Sicherheitsdienstes und sein 27-jähriger Kollege gaben vor Gericht an, im Auftrag des Vermieters und des neuen Mieters die Praxis bewacht zu haben, die wegen eines Umbaus vorübergehend nicht in Betrieb war. Der früher dort praktizierende Arzt habe nach der Kündigung seines Mietvertrags, gegen die er in einem anderen Verfahren klagte, Hausverbot gehabt. Darauf sollten sie hauptsächlich achtgeben. Am 12.November hätten sie dann einen Mann beobachtet, der die Autos auf dem nicht öffentlichen Parkplatz der Praxis fotografiert und auch Bilder von ihren Gesichtern gemacht habe, berichteten die Securitymänner. Als der Jüngere dem Mann hinterhergelaufen sei, um sich die Bilder anzusehen und die Personalien festzustellen, "hat er wörtlich gesagt: Das geht euch einen Scheißdreck an", berichtete der 41-Jährige. Der Mann habe sich losgerissen, den 27-Jährigen dabei mit dem Ellbogen an der Stirn getroffen und versucht, zu flüchten. Der junge Sicherheitsmann drückte daraufhin die Arme des Manns auf dessen Rücken und hielt ihn fest. "Aber nur kurzzeitig," beteuerte er. Danach hätten sie sich mit dem Mann "eine ganze Zeit lang sehr vernünftig unterhalten", so der Einsatzleiter. Es habe sich herausgestellt, dass die Ehefrau des Manns zuvor in der Praxis gearbeitet und ihren Job als Arzthelferin verloren hatte, weil ihrem Chef der Mietvertrag gekündigt worden sei.

Das Fotografieren der Autos "auf einem öffentlichen Parkplatz" war in den Augen der Richterin "keine Straftat, das ist ein Verbotsirrtum Ihrerseits, Sie hatten also keinen Grund, den Mann festzuhalten", sagte sie an die Angeklagten gewandt. Der Einsatzleiter entgegnete, es habe sich "aufgrund der Pflasterung um ein eingefriedetes Grundstück und somit um keinen öffentlichen Parkplatz gehandelt, das war Hausfriedensbruch". Zudem habe der Mann aus nächster Nähe sein Gesicht fotografiert "und damit mein Recht am eigenen Bild verletzt".

Der 41-jährige ehemalige Polizist präsentierte sich vor Gericht als redegewandt und rechtlich zumindest nicht unbewandert. Und wenngleich sich das Recht auf das eigene Bild eigentlich auf eine - in diesem Fall nicht vorliegende - Veröffentlichung eines Fotos bezieht, so brachten sowohl Richterin als auch Staatsanwalt Verständnis für die Angeklagten auf. "Wenn mir jemand mitten ins Gesicht fotografiert, möchte ich auch wissen, warum", so der Staatsanwalt.

Dass der "Hobby-Fotograf" durch das Festhalten seiner Arme eine Muskelverletzung davontrug, wie das Attest einer Dachauer Klinik bestätigte, bezweifelten die Sicherheitsmänner - und bei der Urteilsfindung fiel es letztlich nicht negativ ins Gewicht. Der 41-jährige Sicherheitsmann zeigte sich fest entschlossen, die Sache auch in nächster Instanz durchzufechten. "Ich werde heute wohl verurteilt, und das ist auch gut so. Dann gehe ich nämlich in Berufung und lasse die Zeugen vereidigen", sagte er zu Beginn der Verhandlung. Dazu kommt es allerdings nicht. Das Gericht stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein - ohne Auflagen und ohne die Arzthelferin und ihren Mann angehört zu haben, die es als Zeugen geladen hatte.

© SZ vom 14.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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