Auf die Stimme des Bürgers gehört:Prüfungen nur alle 20 Jahre

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Abwasserzweckverband legt Frist für Dichtigkeitstest neu fest

Von Klaus Bachhuber, Eching

Dass ihre Kanalanschlüsse dicht sind, müssen die Haushalte in Unterschleißheim, Eching und Neufahrn künftig nur noch alle 20 Jahre nachweisen. Nach der aktuell laufenden Frist für die Dichtigkeitsbelege will der Abwasserzweckverband der drei Kommunen seine Satzung ändern und den Nachweiszeitraum von derzeit zehn auf zwanzig Jahre verlängern. Die Verbandsversammlung billigte jüngst im Echinger Rathaus die Neuerung einmütig und trug damit den Befürchtungen und Beschwerden von Kunden Rechnung.

Bei der Sitzung des Zweckverbands stimmten nur die "Bürger für Eching" dagegen, die eine derartige Prüfpflicht als komplett überflüssig ansehen und die Debatte darum im vergangenen Frühjahr angestoßen hatten. Damals mussten Unterschleißheimer Haushalte ihre Nachweise erbringen, auch dort war es zu massiven Beschwerden gekommen, einige weigerten sich schlicht, der Aufforderung zur Dichtigkeitsprüfung nachzukommen. Was den Leuten besonders übel aufstieß, war die Tatsache, dass diese Prüfungen beim Abwasserzweckverband Freising Süd künftig alle zehn Jahre stattfinden sollten, anderswo sind es aber bis zu 30 Jahre. Angesichts dieser Ungleichbehandlung und der teils hohen Kosten, die auf Besitzer von undichten Kanälen zukamen, je nach Kanallänge waren es in Unterschleißheim bis zu 9000 Euro, hatte es Beschwerden gehagelt. Insgesamt wies über die Hälfte der Abwasserleitungen in Unterschleißheim mehr oder weniger große Schäden auf.

Im Moment erhalten die Echinger Haushalte ihre Aufforderungen aus der Hollerner Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes, Neufahrn soll folgen. Dass nach bisheriger Satzung die Prüfungen alle zehn Jahre erfolgen sollen, erklärte man im Abwasserzweckverband damit, dass so sichergestellt werde, dass möglichst wenig Abwasser durch undichte Hausleitungen im Erdreich versickert und so ins Grundwasser gelangt. Zweitens ermöglichten Lecks in den Rohren auch den Eintritt von Grundwasser ins Abwassernetz, was die Kläranlage Grüneck unnötig belasten würde.

Bundesweit laufen seit Jahren Expertenkämpfe, ob und wie effektiv diese Dichtigkeitsprüfungen sind, die immerhin von den Hauseigentümern selbst bezahlt werden müssen. Die "Bürger für Eching" und die "Bürger für Neufahrn" hatten daher in ihren jeweiligen Gemeinderäten zunächst eine komplette Abschaffung der Prüfzyklen gefordert oder zuletzt zumindest eine Differenzierung entsprechend der Lage der Häuser. Der Abwasserzweckverband Freising-Süd will jedoch an den Dichtigkeitsprüfungen festhalten, lediglich die Fristen seien verhandelbar, hieß es bei der Sitzung. Hier kommt man den Wünschen der Kunden aber entgegen. Nach dem gerade laufenden Probezyklus, der Ende 2018 abgeschlossen sein soll, wird nun die neue Satzung greifen, die nächsten Prüfaufforderungen ergehen dann ab dem Jahr 2037.

© SZ vom 20.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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