Arbeitsagentur informiert:Kurzarbeitergeld rechtzeitig beantragen

Mit dem neuen Lockdown wird für einige Betriebe das Thema Kurzarbeit wieder relevant. Auch jetzt können die Unternehmen der Region bei der Agentur für Arbeit in Freising Kurzarbeitergeld beantragen, darauf weist die Behörde in einer Pressemitteilung hin. Betriebe, die in diesem Jahr bereits kurzgearbeitet haben und nun erneut betroffen sind, sollten sicherstellen, dass ihre Anzeige noch gültig ist. Dabei sei zu beachten: Ab einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten müsse diese erneut angezeigt werden.

Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ihre Anzeige an die Agentur für Arbeit zu senden: Die benötigten Unterlagen können per Smartphone fotografiert, hochgeladen und an die zuständige Arbeitsagentur geschickt werden. Die Kurzarbeit-App gibt es im Google-Play-Store oder im App-Store. Die Dokumente können auch unter https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen und online versandt werden. Wichtig zu wissen: Kurzarbeit kann frühestens für den Kalendermonat ausgezahlt werden, in dem eine Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Unternehmen, die für Dezember Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen die Anzeige also bis 31. Dezember einreichen. Weitere Informationen gibt es unter der kostenfreien Service-Rufnummer 08 00/4 55 55 20 oder im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/kurzarbeitergeld-covid-19.

© SZ vom 23.12.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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